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Entscheidung zur „Erklärungsbefugnis“ in der Parteisatzung der CHP

In der CHP, die auf einen Satzungskongress zusteuert, wurde die „Befugnis zur Abgabe parteibindender Erklärungen“ den vom Parteivorsitzenden bestimmten Mitgliedern des Zentralvorstands (MYK) übertragen.

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Entscheidung zur „Erklärungsbefugnis“ in der Parteisatzung der CHP

In der CHP wurde mit einer Satzungsänderung die „Befugnis zur Abgabe parteibindender Erklärungen“ ausschließlich den vom Parteivorsitzenden bestimmten Mitgliedern des Zentralvorstands (MYK) übertragen. Mit dem Beschluss wurde zudem die Unterschriftenpflicht für die erneute Kandidatur des amtierenden Parteivorsitzenden aufgehoben.

In der Republikanischen Volkspartei (CHP) kam es zu bedeutenden Änderungen in der Parteisatzung, die mit der Zustimmung der Mehrheit der Delegierten verabschiedet wurden.

Wie Birgün berichtet, werden Mitglieder, die bei Wahlen und Volksabstimmungen, an denen die Partei teilnimmt, keine Verantwortung übernehmen, in den Status eines „passiven Mitglieds“ versetzt. Von allen Parteimitgliedern wird erwartet, dass sie „Engagement zeigen, um neue Mitglieder für die Partei zu gewinnen“. Gleichzeitig werden die Mitgliedsbeiträge, die vor der Änderung zwischen 12 TL und 60 TL lagen, auf 120 TL bis 6.000 TL angehoben.

Mit der neuen Satzung soll auch das „Problem der massenhaften Mitgliedschaften“ (Yığılma üye) eingedämmt werden. Um zu verhindern, dass diese Mitglieder das Wahlergebnis beeinflussen, wird für die Teilnahme an Vorwahlen eine „mindestens einjährige Parteimitgliedschaft“ zur Voraussetzung gemacht. Zudem müssen Mitglieder für das Stimmrecht ihre Beiträge regelmäßig zahlen und an Parteiveranstaltungen teilnehmen. Auch die Befugnisse der Provinz- und Bezirksvorsitzenden werden erweitert. Provinzvorsitzende können künftig Abgeordnete, Gemeinderatsfraktionen und parteieigene Bürgermeister zu ordentlichen oder außerordentlichen Sitzungen einberufen, um „Feldarbeiten zu planen und zu bewerten“.

Bezirksvorsitzende erhalten die Möglichkeit, Gemeinderatsfraktionen und Bürgermeister zu Sitzungen einzuberufen.

Die CHP unternimmt zudem einen wichtigen Schritt, um „den Anschein einer Doppelspitze zu vermeiden“. Die Befugnis, parteibindende Erklärungen abzugeben, wird ausschließlich auf Mitglieder des MYK beschränkt.

Diese Befugnis wird persönlich vom CHP-Parteivorsitzenden erteilt. Gemäß der neuen Satzung wird der Turnus der Kongresse, die bisher alle zwei Jahre stattfanden, auf „alle drei Jahre“ festgelegt. Demnach wird der 21. Ordentliche Parteitag der CHP nicht im Jahr 2025, sondern erst 2026 stattfinden.

KANDIDATUR FÜR DEN PARTEIVORSITZ

Die CHP setzt auch eine wichtige Regelung bezüglich der Diskussionen um die Kandidatur für den Parteivorsitz um. Der amtierende Parteivorsitzende kann auf eigenen Wunsch kandidieren, ohne Unterschriften sammeln zu müssen. Wer hingegen kandidieren möchte, muss Unterschriften von 10 Prozent der Delegierten des Parteitags vorlegen.

ZENTRALES KONTINGENT

Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung, dass es zu „großen Auseinandersetzungen“ kommen würde, wurden im Rahmen des Artikels 52, der mit der Unterstützung fast aller Delegierten verabschiedet wurde, bemerkenswerte Änderungen vorgenommen. Die Kandidatur für das Abgeordnetenmandat wird ab der 27. Legislaturperiode auf drei Amtszeiten begrenzt.


Nachrichtenquelle: 12punto

CHP