Diplom-Kontroverse hält an: Generalstaatsanwaltschaft dementiert Berichte über „Annullierung von İmamoğlus Diplom“!
Es wurde behauptet, die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft habe bezüglich des Diploms von Ekrem İmamoğlu Schreiben an den Hochschulrat (YÖK) und die Universität Istanbul gesendet. Die in den Zeitungen Hürriyet und Sabah verbreitete Behauptung, das Diplom solle annulliert werden, wurde von der Generalstaatsanwaltschaft dementiert.
Es hieß, die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft habe bezüglich des Diploms des Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, ein Schreiben an den Hochschulrat (YÖK) und die Universität Istanbul gesendet.
In dem Schreiben der Staatsanwaltschaft wurde gefordert, dass "die notwendigen Schritte so schnell wie möglich eingeleitet werden", was das Diplom von Ekrem İmamoğlu betrifft. Die Zeitungen Hürriyet und Sabah rissen die Nachricht jedoch aus dem Kontext.
STAATSANWALTSCHAFT: KEINE ANNULLIERUNG GEFORDERT
Die Berichterstattung der Zeitungen wurde jedoch von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft dementiert. In einer von der Staatsanwaltschaft veröffentlichten Notiz wurde klargestellt, dass in dem an die Universität Istanbul gesendeten Schreiben keine Forderung nach einer Annullierung des Diploms enthalten war.
In dem von der Staatsanwaltschaft an die Universität Istanbul gesendeten Schreiben wurde gefordert, "die notwendigen Schritte so schnell wie möglich einzuleiten, damit Handlungen und Verfahren, die sich auf das Diplom stützen, nicht rechtswidrig sind".
Die Staatsanwaltschaft forderte zudem die unverzügliche Übermittlung der Namen der Personen, die die Unterschriften für die Immatrikulationsübertrittsverfahren von İmamoğlu geleistet haben.
In dem von der Staatsanwaltschaft an die Universität Istanbul gesendeten Schreiben heißt es:
"Im Rahmen des Untersuchungsberichts des Hochschulrates vom 17.02.2025 und unter Bezugnahme auf die Schreiben des Hochschulrates vom 29.06.1988 (Nr. 1830), vom 17.09.1991 (Nr. 3462) und vom 23.10.1992 (Nr. 4240) wurde festgestellt, dass von den in der T.R.N.K. tätigen Hochschuleinrichtungen nur die Eastern Mediterranean University vom Hochschulrat anerkannt ist. Unter Berücksichtigung der genannten Korrespondenz wird deutlich, dass bei Übertrittsverfahren die Bedingung der Anerkennung der Hochschuleinrichtungen im Ausland erforderlich ist. Folglich wurde festgestellt, dass die Übertrittsverfahren vom nicht anerkannten University College of Northern Cyprus (UCNC) durch die Dekanatsleitung der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der Universität Istanbul nicht in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Hochschulrates durchgeführt wurden.
In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen des Untersuchungsberichts des Hochschulrates vom 17.02.2025 festgestellt, dass die Verwaltungsakte der Dekanatsleitung der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der Universität Istanbul bezüglich Anerkennung, Übertrittskontingenten, Ankündigungsfristen und der Zulassung zum Übertritt entgegen den Beschlüssen des Hochschulrates erfolgten. Da das betreffende Diplom weiterhin verwendet wird (z. B. bei der Hohen Wahlbehörde usw.), wird gefordert, die notwendigen Schritte so schnell wie möglich einzuleiten, damit Handlungen und Verfahren, die sich auf das Diplom stützen, nicht rechtswidrig sind.
Angesichts der rechtlich nicht wiedergutzumachenden Folgen, die sich aus der Verwendung des betreffenden Diploms gemäß dem von der Rektoratsleitung der Universität Istanbul beigefügten Bericht ergeben könnten, wird um die Durchführung einer verwaltungsrechtlichen Untersuchung oder, falls bereits eine solche läuft, um die Übermittlung der Untersuchungsberichte an unsere Generalstaatsanwaltschaft ersucht. Zudem wird um die Übermittlung beglaubigter Kopien aller Unterlagen zu Ekrem İmamoğlus Studium an der Universität Istanbul, die Identifizierung der Personen, die am 12. September 1990 die Annahme des Übertritts veranlasst haben, sowie um die Übermittlung ihrer vollständigen Identitätsdaten gebeten. Des Weiteren wird um eine UNVERZÜGLICHE Antwort auf die Frage ersucht, ob zu den im Bericht genannten Zeitpunkten ähnliche Übertrittsverfahren durchgeführt wurden.
Nachrichtenquelle : 12punto
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