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Eilmeldung zu den Leutnanten: Entscheidung als rechtmäßig bestätigt

Das 4. Verwaltungsgericht Ankara hat die Disziplinarstrafe gegen den Leutnant M.T. bestätigt, der an der Verlesung des aus den Vorschriften gestrichenen Eides bei der Abschlussfeier der Militärakademie am 30. August 2024 teilgenommen hatte, und den Antrag auf Aufhebung abgelehnt.

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Eilmeldung zu den Leutnanten: Entscheidung als rechtmäßig bestätigt

Das 4. Verwaltungsgericht Ankara prüfte die gegen den Leutnant M.T. verhängte Strafe des "eintägigen Dienstortverbots", die nach der Abschlussfeier der Militärakademie am 30. August 2024 ausgesprochen worden war.

Eilmeldung zu den Leutnanten: Entscheidung als rechtmäßig bestätigt

Das Gericht stellte fest, dass die Disziplin, die das Fundament der türkischen Streitkräfte (TSK) bildet, die Untergebenen dazu verpflichtet, den ihnen erteilten Befehlen Folge zu leisten, und entschied, dass die verhängte Strafe rechtmäßig sei.

Eilmeldung zu den Leutnanten: Entscheidung als rechtmäßig bestätigt

In der Gerichtsentscheidung wurde betont, dass die Proben für die Zeremonie am 13. August begannen und die Anträge der Leutnante, den aus den Vorschriften gestrichenen Eid zu leisten, von den zuständigen Stellen wie der Kompanieführung und dem Dekanat abgelehnt worden waren.

Eilmeldung zu den Leutnanten: Entscheidung als rechtmäßig bestätigt

Zudem wurde festgehalten, dass bei der Probe am 20. August über das Lautsprechersystem eine klare Warnung an das gesamte Personal ergangen war, nicht von den geltenden Richtlinien abzuweichen.

Eilmeldung zu den Leutnanten: Entscheidung als rechtmäßig bestätigt

Das Gericht bewertete das Ablegen des Eides während der traditionellen Schwertzeremonie am Tag der Abschlussfeier trotz der zuvor abgelehnten Anträge und der offiziellen Warnungen als eine "geplante Aktion".

Eilmeldung zu den Leutnanten: Entscheidung als rechtmäßig bestätigt

Gegen fünf Leutnante, die an der Vereidigung mit Schwertern während der Abschlussfeier teilgenommen hatten, war vom Verteidigungsministerium ein Verfahren zur "Entlassung aus den TSK" eingeleitet worden. Gegen eine Reihe von Leutnanten, darunter auch M.T., waren Disziplinarstrafen verhängt worden.

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M.T. hatte in seinem beim Gericht eingereichten Antrag argumentiert, dass kein ausdrücklicher Befehl gegen das Ablegen des Eides erteilt worden sei und keine Elemente eines Disziplinarverstoßes vorlägen, weshalb er die Aufhebung der Strafe forderte. Nach der ablehnenden Entscheidung des Gerichts wurde darauf hingewiesen, dass M.T. das Recht hat, den Fall vor das Berufungsgericht zu bringen.


Nachrichtenquelle : 12punto

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