Hat der Staatsrat den Präsidentenpalast zum 'Schwarzbau' erklärt? Das Kommunikationspräsidium antwortet auf die Vorwürfe
Das Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation des Kommunikationspräsidiums des Präsidenten hat auf Berichte reagiert, wonach der Staatsrat den Präsidentenpalast zum „Schwarzbau“ erklärt habe. In der Erklärung wurde betont, dass der rechtliche Prozess verzerrt und die Berichte aus ihrem Kontext gerissen wurden.
Das Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation (DMM), das unter dem Dach des Kommunikationspräsidiums der Präsidentschaft tätig ist, hat auf Berichte in einigen Medienorganen reagiert, wonach der Staatsrat den Präsidentenpalast als „Schwarzbau“ eingestuft habe.
In der Stellungnahme zu den betreffenden Vorwürfen wurde betont, dass das Gelände, auf dem sich der Präsidentenpalast befindet, derzeit nicht den Status eines Naturschutzgebiets besitzt und daher rechtlich für eine Bebauung offen ist.
ERKLÄRUNG ZUM GERICHTSVERFAHREN
Es wurde erklärt, dass alle in der Vergangenheit gegen den 2014 fertiggestellten Komplex (Külliye) angestrengten Klagen abgewiesen wurden. Die neu aufgebrachten Vorwürfe basierten auf einer Entscheidung des Denkmalschutzrates aus dem Jahr 2021. Das DMM teilte mit, dass diese Entscheidung in keinem direkten Zusammenhang mit dem Präsidentenkomplex stehe.
Es wurde mitgeteilt, dass die Entscheidung des Staatsrates im Rahmen einer Klage ergangen sei, die mit dem Ziel der Aufhebung und des vorläufigen Rechtsschutzes gegen einen Grundsatzbeschluss des Hohen Rates für den Schutz von Kulturgütern eingereicht wurde.
Darüber hinaus wurde berichtet, dass der Ausschuss für Verwaltungsstreitverfahren des Staatsrates die Akte unter Verweis auf eine frühere Entscheidung in einer ähnlichen Angelegenheit an die 4. Kammer des Staatsrates zurückverwiesen habe.
In der weiteren Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die der Öffentlichkeit präsentierten Informationen unvollständig und aus dem Zusammenhang gerissen seien, was zu irreführenden Wahrnehmungen in der Öffentlichkeit führe. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass Inhalte, die direkt auf das Amt des Präsidenten abzielen, gemäß Artikel 217/A des türkischen Strafgesetzbuches unterschiedliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten.
Nachrichtenquelle : 12punto
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