Imamoğlus Anwalt schildert die Rechtswidrigkeiten: 'Gerüchte, Hörensagen...'
Mehmet Pehlivan, der Anwalt von Ekrem İmamoğlu, erklärte, dass die polizeiliche Aussage des in Gewahrsam befindlichen Bürgermeisters von Istanbul (İBB) die Wahrnehmung, die in der Öffentlichkeit zu erzeugen versucht wurde, zunichtegemacht habe. Pehlivan kritisierte zudem die Weitergabe einer nicht unterzeichneten Version des Aussageprotokolls.
Mehmet Pehlivan, der Anwalt des in Gewahrsam befindlichen Bürgermeisters der Stadt Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, äußerte sich zu der polizeilichen Aussage seines Mandanten. Pehlivan betonte, dass İmamoğlus Aussage die Wahrnehmung entkräfte, die seit Tagen in der Öffentlichkeit gezielt aufgebaut werden solle.
KRITIK AN ANONYMEN ZEUGEN
Pehlivan betonte, dass die Aussage die seit Tagen konstruierte Wahrnehmung zunichtegemacht habe: „Mit der durchgeführten Ingewahrsamnahme sollte zunächst das Ansehen von Herrn İmamoğlu in der Gesellschaft erschüttert werden. Anschließend wurde die Regelung über anonyme Zeugen gemäß Artikel 58 der Strafprozessordnung (CMK) völlig missbraucht, um einen ‚anonymen Zeugen‘ zu produzieren. Zudem wurden die Aussagen dieser Zeugen nicht als Ganzes gelesen, sondern selektiv und konstruiert präsentiert, um daraus Fragen zu generieren. Ebenso belegen die Tonaufnahme, deren Herkunft und Entstehungsort unklar sind und die Herrn İmamoğlu weder betrifft noch ihm bekannt ist, sowie die äußerst komplex präsentierten HTS-Aufzeichnungen und die aus dem Zusammenhang gerissenen Aussagen unbekannter Herkunft eindeutig, wie rechtswidrig diese Ermittlung ist und dass sie eher politische Bedenken als rechtliche Erwägungen widerspiegelt“, sagte er.
KEINE INFORMATIONEN FÜR ANWÄLTE, ABER WEITERGABE AN DIE MEDIEN
Er wies darauf hin, dass während die als Beschuldigte geführten Personen und deren Anwälte keinerlei Informationen über die Akte erhalten, fast alle Ereignisse, die Gegenstand der Ermittlungen sind, von regierungsnahen Medien fernab der Realität verbreitet werden. Pehlivan sagte: „Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hat den Inhalt der Ermittlungen zu einer Pressemitteilung gemacht und die vorgeworfenen Straftaten öffentlich bekannt gegeben. Die Staatsanwaltschaft ging sogar noch einen Schritt weiter und verwendete in der besagten Pressemitteilung den Begriff ‚Anführer einer kriminellen Vereinigung‘, was im Gesetz und im Recht keinen Platz hat, und verletzte damit die Unschuldsvermutung sowie das Recht auf Schutz vor Vorverurteilung von Herrn İmamoğlu. All dies lässt sich mit den Prinzipien eines Rechtsstaates in keiner Weise erklären.“
VOM RECHNUNGSHOF UND STAATSRAT GEPRÜFT
Pehlivan, der sagte: „Was hier versucht wird, ist der Versuch, etwas zu erschaffen, das nicht existiert“, fügte hinzu:
„Die Ermittlungsakte wurde mit irrelevanten Dokumenten gefüllt, die keine Beweise für Straftaten darstellen können, um in der Öffentlichkeit den Anschein einer umfassenden Ermittlung zu erwecken. Die Aktivitäten der Stadtverwaltung Istanbul wurden als Aktivitäten einer kriminellen Vereinigung dargestellt. Beispielsweise wurden Ausschreibungen, die vom Rechnungshof geprüft und für gesetzeskonform befunden wurden, sowie einige Transaktionen und Handlungen, für die der Staatsrat die Ermittlungserlaubnis aufgehoben und deren Rechtmäßigkeit bestätigt hatte, zum Gegenstand von Anschuldigungen gemacht. Es ist absolut inakzeptabel, dass selbst haltlose Anschuldigungen, die aus persönlichen Animositäten resultieren und für die bereits Einstellungen des Verfahrens vorlagen, zum Gegenstand dieser Ermittlung gemacht werden.“
„GERÜCHTE UND HÖRENSAGEN“
„Die Zeugenaussagen in der Ermittlung wurden, genau wie die Aussagen der anonymen Zeugen, aus dem Zusammenhang gerissen und selektiv präsentiert. Dass die Namen der nicht-anonymen Zeugen nicht genannt werden, ist nicht nur rechtswidrig, sondern zeigt auch, dass die Staatsanwaltschaft ihren eigenen Zeugen, die nur auf Basis von Gerüchten und Hörensagen aussagen, nicht vertraut und das Ziel verfolgt, ihre Zeugen während dieses Gewahrsamsprozesses rechtswidrig zu verbergen. Es ist offensichtlich, dass die Zeugen eher in einer vorbereiteten Sprache und in festen Mustern sprechen als aus eigener Beobachtung. All dies sind Verhörtechniken, die sowohl nach nationalem als auch nach internationalem Recht verboten sind.“
„Wir müssen darauf hinweisen, dass diese Methoden ein exaktes Beispiel für die Justizpraxis vor Juli 2016 darstellen. Zusammenfassend lässt sich sagen: Diese Ermittlung, die auf unwahren Behauptungen wie rechtswidrigem Gewahrsam, Scheinbeweisen, anonymen Zeugen, Zeugen, deren Namen trotz fehlender Anonymität nicht genannt werden, und rechtswidrig erlangten Tonaufnahmen, die nichts mit Herrn İmamoğlu zu tun haben, basiert, hat keinerlei logische, rechtliche oder überzeugende Grundlage. Diese Ermittlung ist eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. Dieser Verstoß ist die Verhinderung des Zugangs zur Justiz durch die Justiz selbst und die Abschaffung des Rechts, entgegen der Verfassung sowie den Grundrechten und Freiheiten.“
Nachrichtenquelle : 12punto
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