Neue Details aus İmamoğlus Aussage bekannt geworden: Ihm wurden Fotos gezeigt! Was hat İmamoğlu geantwortet?
Nach der Festnahme des Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, kommen bemerkenswerte Details aus dem Vernehmungsprotokoll ans Licht. Es wurde bekannt, dass İmamoğlu während der Aussage einige Fotos vorgelegt wurden. Hier sind die Einzelheiten...
Während die Nachwirkungen der Inhaftierung des Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, anhalten, sind neue Details über den Prozess der Festnahme und Vernehmung an die Presse gelangt. Nachdem die Annullierung seiner Diplome und die Inhaftierung von İmamoğlu zusammen mit 51 weiteren Personen sowie seine Amtsenthebung die politische Agenda erschüttert haben, erregte ein Detail aus seiner Aussage besondere Aufmerksamkeit.
ANTWORT AUF DIE FOTO-FRAGE
Es stellte sich heraus, dass İmamoğlu während der Vernehmung einige Fotos vorgelegt wurden. Auf die Fragen zu diesen Fotos antwortete İmamoğlu wie folgt:
„Ich möchte zu den Fotos keine Stellung nehmen. Mein Leben spielt sich inmitten der Öffentlichkeit ab, und das, worauf ich bei Menschen am meisten vertraue, ist meine Fähigkeit, Menschen, die ich einmal gesehen habe, zu erkennen und mich an sie zu erinnern. Ich halte es jedoch nicht für eine angemessene Befragungsmethode, mir eine Liste mit Fotos vorzulegen, auf denen größtenteils Menschen zu sehen sind, die mit mir arbeiten, die Teil meines Privatlebens sind oder mit denen ich politisch verbunden bin. Meine Beziehungen zu den Personen auf den Fotos sind ohnehin bekannt und dokumentiert.“
„Als jemand, der seit drei Generationen im Handel tätig ist und als Bürgermeister einer der größten Städte der Welt, gibt es vielfältige Methoden, im öffentlichen Dienst Rechenschaft zu fordern und abzulegen. Ich habe geschworen, dass ich meinen Kampf auf rechtlicher Ebene bis zum Ende führen werde, solange Gott mir ein Leben schenkt, gegen diejenigen, die Praktiken anwenden und Berichte erstellen, die meine Ehre und Würde beschmutzen.“
DEBATTE ÜBER PRÄSIDENTSCHAFTSKANDIDATUR
Nach der Inhaftierung von İmamoğlu ist auch die Frage, ob er als Präsidentschaftskandidat antreten kann, zum Gegenstand der Debatte geworden. Obwohl Artikel 76 der Verfassung Personen, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden, lebenslang von der Wahl zum Abgeordneten oder Präsidenten ausschließt, sind sich Rechtsexperten über die Anwendbarkeit dieses Verbots uneinig.
Der Dozent für Verfassungsrecht, Ozan Ergül, äußerte sich dazu wie folgt:
„Auch wenn die Bestimmung in der Verfassung auf dem Papier steht, ist die Wiederherstellung verbotener Rechte durch das Strafregistergesetz und die Rechtsprechung des Hohen Wahlrats (YSK) möglich. Jemand, dessen Rechte durch einen Gerichtsbeschluss wiederhergestellt wurden, kann sowohl als Abgeordneter als auch als Präsidentschaftskandidat antreten.“
Nachrichtenquelle : 12punto
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