Spannung beim CHP-Parteitagsprozess! Debatte um 'illegitimen Parteivorsitzenden'
Im Prozess zur Annullierung des 38. ordentlichen Parteitags der CHP bezeichnete der Anwalt von Lütfü Savaş die Wahl von Özgür Özel als „Gesetzesumgehung“. Während die Annullierung des Parteitags und die Absetzung von Özel gefordert wurden, wurde argumentiert, dass Kılıçdaroğlu erneut ins Amt berufen werden müsse. Hier sind die Details aus dem Prozess...
Im Prozess um den 38. ordentlichen Parteitag der CHP, der die parteiinternen Spannungen verschärft hat, kam es zu bemerkenswerten Entwicklungen. Im dritten Verhandlungstermin der Klage, die der ehemalige Bürgermeister der Stadt Hatay, Lütfü Savaş, mit der Begründung eingereicht hatte, der Parteitag sei „verfahrenswidrig“ gewesen, traten die Parteien erneut vor den Richter.
Der Anwalt von Lütfü Savaş, Tolga Üregen, forderte in der Verhandlung sowohl die Annullierung des Parteitags als auch die einstweilige Suspendierung des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel vom Amt.
VORWURF DER „GESETZESUMGEHUNG“
Anwalt Üregen behauptete, der Parteitag habe keine rechtliche Grundlage, und äußerte sich wie folgt:
„Der Parteitag ist von absoluter Nichtigkeit. Der Wahlparteitag vom 6. April wurde von einem unbefugten Parteivorsitzenden einberufen. Dieser Parteitag wurde unter Anwendung einer Gesetzesumgehung durchgeführt und ist fehlerhaft.“
Üregen argumentierte, dass der Wahlprozess rechtswidrig verlaufen sei, und bezeichnete Özgür Özel als „illegitimen Parteivorsitzenden“. In seiner Erklärung behauptete er, Özel habe einen „inszenierten“ Prozess organisiert, um sich selbst zu retten.
AUFRUF: „KILIÇDAROĞLU MUSS INS AMT ZURÜCKKEHREN“
Üregen schlug vor, dass der ehemalige Parteivorsitzende Kemal Kılıçdaroğlu an die Parteispitze zurückkehren solle, um die Person zu ersetzen, die einstweilig ihres Amtes enthoben werden soll. Diese Forderung löste bei der CHP-Basis, die den Prozess verfolgt, unterschiedliche Reaktionen aus.
Im weiteren Verlauf der Verhandlung klärte Anwalt Üregen eine Frage, auf die die Öffentlichkeit gespannt gewartet hatte: „Wir haben keinen Antrag auf einen Zwangsverwalter gestellt“, sagte er.
Darüber hinaus lehnte Üregen es ab, den Fall in Verbindung mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu sehen. Er erklärte, dass es nicht notwendig sei, das Strafverfahren abzuwarten, und sagte: „Wir möchten nicht, dass die CHP in Gerichtskorridoren diskutiert wird. Aber es gibt einen klaren Verdacht. Dies ist kein politischer, sondern ein rein rechtlicher Fall.“
Nachrichtenquelle : 12punto
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