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Im Amtsblatt veröffentlicht: Neue Entscheidung des YSK zu Wahldaten!

Gemäß einer Entscheidung des Hohen Wahlrats (YSK) zu den Kommunalwahlen am 31. März 2024 können politische Parteien die eingehenden Ergebnisse in Echtzeit verfolgen. Das Rundschreiben des YSK mit den Details zu diesem Thema wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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Im Amtsblatt veröffentlicht: Neue Entscheidung des YSK zu Wahldaten!

Der Hohe Wahlrat (YSK) hat ein Rundschreiben zur Nutzung des Systems zur Weitergabe von Wahlergebnissen erstellt. Politische Parteien werden die Ergebnisse wie bei anderen Wahlen auch zeitgleich mit dem YSK verfolgen können.

Die aus dem ganzen Land hochgeladenen Stimmzetteldaten können über das Weitergabesystem eingesehen werden. Auf Wunsch der an der Wahl teilnehmenden politischen Parteien wird eine sichere Verbindung zwischen deren Parteizentralen und dem Hohen Wahlrat eingerichtet.

Politische Parteien, die die Ergebnisse verfolgen möchten, müssen dies schriftlich bei der Generaldirektion für Wählerverzeichnisse oder über das Portal für politische Parteien beantragen.

In dem Rundschreiben wurde erklärt, dass die politischen Parteien verpflichtet sind, ihre IT-Infrastruktur vorzubereiten und Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Das System kann auf den Computern von bis zu 10 Personen jeder an der Wahl teilnehmenden und dies beantragenden politischen Partei installiert werden.

VORWAHLEN MÜSSEN DEM YSK GEMELDET WERDEN

Der Hohe Wahlrat hat zudem ein Rundschreiben zur Kandidatenermittlung der politischen Parteien durch Vorwahlen und Kandidatenbefragungen veröffentlicht.

Die an den Wahlen teilnehmenden politischen Parteien müssen dem YSK bis Mittwoch, den 10. Januar, um 17 Uhr mitteilen, in welchen Wahlkreisen sie nach welchen Verfahren und Grundsätzen ihre Kandidaten ermitteln werden.


Nachrichtenquelle: 12punto

YSK Hoher Wahlausschuss