Intensive Arbeit an Strafvollzugsreform im türkischen Parlament
Die AKP arbeitet im türkischen Parlament mit Hochdruck daran, die Strafvollzugsreform noch vor dem Feiertag gesetzlich zu verankern.
Die AKP hat die Fraktionsführungen im türkischen Parlament über das von ihr erarbeitete Strafvollzugspaket informiert. In diesem Rahmen wurden zwei Gesetzesentwürfe, die auch vom Verfassungsgericht aufgehobene Regelungen beinhalten, sowie das mit Spannung erwartete Strafvollzugspaket erörtert. Es wird erwartet, dass die AKP die Strafvollzugsreform am Montag im Parlament einbringt, um sie noch vor dem Feiertag zu verabschieden.
DETAILS ZUM STRAFVOLLZUGSPAKET
Der von der AKP vorbereitete Entwurf des Strafvollzugspakets umfasst Themen wie die Covid-Regelungen für Straftaten vor dem 31. Juli 2023, die Freilassung von kranken und älteren Häftlingen sowie den Strafvollzug zu Hause für schwangere Verurteilte. Zudem ist geplant, zur Beseitigung des Eindrucks von Straflosigkeit bei Freiheitsstrafen unter zwei Jahren einen Vollzug von einem Achtel oder einem Zehntel der Strafe vorzusehen.
ENTSCHEIDUNG DES VERFASSUNGSGERICHTS ZUR ANNULLIERUNG
Das Verfassungsgericht hatte die Bestimmungen in den Artikeln 220 und 314 des türkischen Strafgesetzbuches zur Bestrafung derjenigen, die „ohne Mitglied einer Organisation zu sein, Straftaten im Namen der Organisation begehen“, für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Diese Entscheidung zur Annullierung wird im neuen Gesetzesentwurf behandelt, wobei Anpassungen im Einklang mit der Begründung des Verfassungsgerichts vorgenommen werden sollen.
TREFFEN UND SUCHE NACH UNTERSTÜTZUNG
Der AKP-Fraktionsvorsitzende Abdullah Güler empfing die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Parteien im Parlament im Raum des „Beratungsgremiums“, um sich über die Strafvollzugsreform und andere Gesetzesvorschläge auszutauschen. Bei dem Treffen wurde um Unterstützung für die Verabschiedung der Strafvollzugsreform vor dem Feiertag gebeten. Den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden wurde jedoch kein Entwurfstext vorgelegt.
GLEICHHEITSGRUNDSATZ UND AUSNAHMEN
Im Strafvollzugspaket soll der Grundsatz der „Gleichheit im Strafvollzug“ zugrunde gelegt werden, wodurch auch Terrorstraftäter von den Vergünstigungen profitieren könnten, die regulären Straftätern zugutekommen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Sexualstraftaten von dieser Regelung ausgenommen werden könnten. Zudem ist geplant, die Befugnisse der Strafvollzugsausschüsse und der administrativen Beobachtungsausschüsse zugunsten der Häftlinge zu lockern.
Zur Resozialisierung der Häftlinge sind detaillierte Regelungen vorgesehen, wie etwa die Arbeit im öffentlichen Dienst, Bildungsangebote und die Vermittlung von beruflichen Fähigkeiten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, zur Wiedereingliederung der Häftlinge in die Gesellschaft beizutragen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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