Finden Sie Nachrichten im folgenden Datumsbereich
und und
und und
und und
Löschen
Euro
Arrow
54,1145
Dollar
Arrow
44,8536
Pfund Sterling
Arrow
62,8977
Gold
Arrow
6163,5536
BIST 100
Arrow
10.729

Justizminister Yılmaz Tunç zur Causa 'Can Atalay': 'Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor'

Das Verfassungsgericht (AYM) hat heute im Verfahren zur Individualbeschwerde des TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, eine 'Verletzung der Grundrechte' festgestellt. Die erste Stellungnahme dazu kam von Justizminister Yılmaz Tunç. Tunç erklärte: "Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Man muss das Urteil erst sehen, bevor man eine Erklärung abgibt."

Überlass die Wahl deiner Nachrichten nicht dem Algorithmus - entscheide selbst, was du liest. Füge 12punto zu deinen bevorzugten Quellen hinzu!
Justizminister Yılmaz Tunç zur Causa 'Can Atalay': 'Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor'

Der TİP-Abgeordnete für Hatay, Can Atalay, hat mit seiner heute vor dem Verfassungsgericht (AYM) verhandelten Individualbeschwerde einen Erfolg erzielt: Das Gericht stellte eine 'Verletzung der Grundrechte' fest. 

Über den Social-Media-Account der TİP wurde mitgeteilt: "Das Volk hat gewonnen! Das AYM hat entschieden, dass die Inhaftierung unseres Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, eine Verletzung der Grundrechte darstellt", gefolgt von der Forderung: "Jetzt muss unser Freund, der Abgeordnete des Volkes, Can Atalay, unverzüglich freigelassen werden!"

STELLUNGNAHME VON MINISTER TUNÇ

Justizminister Yılmaz Tunç äußerte sich auf Nachfrage von Journalisten am Rande der Fraktionssitzung seiner Partei wie folgt zu dem Urteil: 

"Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Man muss das Urteil erst sehen, bevor man eine Erklärung abgibt. Wenn das AYM eine Verletzung der Grundrechte festgestellt hat, werden selbstverständlich die entsprechenden Schritte im Einklang mit dieser Entscheidung eingeleitet."


Nachrichtenquelle: 12punto