Klausel zu Atatürk-Prinzipien aus Omnibus-Gesetz gestrichen: Hüda Par forderte es, es geschah
Die Bestimmung „Es dürfen keine Veröffentlichungen getätigt werden, die den Prinzipien und Reformen Atatürks widersprechen“, die im Gesetzentwurf enthalten war, der im Planungs- und Haushaltsausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei beraten wurde, wurde auf Einwand der Hüda Par aus dem Entwurfstext gestrichen.
Im Rahmen des im Planungs- und Haushaltsausschuss des Parlaments behandelten Omnibus-Gesetzes wurde eine wichtige Änderung an dem Artikel vorgenommen, der sich auf die Grundsätze des Presse- und Rundfunkwesens bezieht. In der ursprünglichen Fassung des von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurfs hieß es im Abschnitt über die Presse- und Rundfunkgrundsätze für Zeitungen, Zeitschriften und Internetnachrichtenseiten: „Es dürfen keine Veröffentlichungen getätigt werden, die der Existenz und Unabhängigkeit der Republik Türkei, der unteilbaren Einheit des Staates mit seinem Land und seiner Nation sowie den Prinzipien und Reformen Atatürks widersprechen“.
Diese Regelung stieß jedoch bei der Hüda Par auf Ablehnung. In einer Bewertung durch die Rechtsabteilung der Partei wurde erklärt, dass der betreffende Artikel sowohl eine Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit darstelle als auch „ein erneutes Aufzwingen der offiziellen Ideologie in der Türkei auf die Gesellschaft“ bedeute. Im Einklang mit diesen Ansichten forderte die Hüda Par die Streichung des Artikels aus dem Omnibus-Gesetz.
Während der Beratungen im Ausschuss wiesen die Abgeordneten der AK-Partei darauf hin, dass die fragliche Regelung Unklarheiten enthalte. Daraufhin wurde der als problematisch angesehene Artikel durch einen von den AK-Partei-Abgeordneten Orhan Yegin, Seydi Gülsoy, Hüseyin Altınsoy, Ejder Açıkkapı und Ertuğrul Kocacık eingereichten Antrag aus dem Entwurf gestrichen.
Somit konnte kein Konsens über diese Bestimmung erzielt werden, die dazu hätte führen können, dass Zeitungen, Zeitschriften und Internetnachrichtenseiten über die Presseanzeigenbehörde (Basın İlan Kurumu) keine Anzeigen und Werbung mehr erhalten hätten, und der Artikel wurde aus dem Entwurf zurückgezogen. Mit der Rücknahme der Regelung sind nun auch die restriktiven Formulierungen in Bezug auf die Atatürk-Prinzipien nicht mehr unter den Bedingungen enthalten, die die Presse einhalten muss.
In der Erklärung der Rechtsabteilung der Hüda Par hieß es: „Die dem neuen Omnibus-Gesetzentwurf hinzugefügte Bestimmung, dass ‚keine Veröffentlichungen getätigt werden dürfen, die den Prinzipien und Reformen Atatürks widersprechen‘, ist nicht nur eine Regelung, die die Presse- und Meinungsfreiheit einschränkt, sondern auch ein Versuch, die offizielle Ideologie, die der Gesellschaft in der Türkei seit Jahren aufgezwungen wird, erneut zu festigen.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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