Kommunen dürfen dies ohne Genehmigung des Präsidenten nicht mehr tun! CHP kündigt Gang zum Verfassungsgericht an, falls der Vorschlag angenommen wird
Ein neuer Gesetzesentwurf, der derzeit im türkischen Parlament beraten wird, sieht vor, dass Kommunen für die Gründung von Unternehmen und Genossenschaften künftig die Zustimmung des Präsidenten benötigen.
Ein Gesetzesentwurf, der im Ausschuss für öffentliche Arbeiten und Wiederaufbau der Großen Nationalversammlung der Türkei angenommen wurde und in den kommenden Tagen im Plenum behandelt werden soll, führt eine neue Regelung für Kommunen ein.
Wie die Zeitung Sözcü berichtet, könnten Kommunen nach Inkrafttreten des Gesetzes keine Unternehmen oder Genossenschaften mehr ohne die Genehmigung des Präsidenten gründen.
FALLS DER VORSCHLAG ANGENOMMEN WIRD, GEHT DIE CHP VOR DAS VERFASSUNGSGERICHT
Die Republikanische Volkspartei (CHP), die sich gegen die geplante Regelung ausspricht, erklärte, dieser Schritt ziele darauf ab, die Dienstleistungen der von Oppositionsparteien geführten Kommunen für die Bürger einzuschränken. Vertreter der CHP kündigten an, den Fall vor das Verfassungsgericht zu bringen, sollte der Vorschlag im Parlament angenommen werden.
Nach den jüngsten Änderungen der Befugnisse und Kontrollgrundsätze für Kommunen sowie der Praxis der Zwangsverwaltung steht nun eine weitere wichtige Regelung zu den wirtschaftlichen Unternehmungen der Kommunen auf der Tagesordnung. Oppositionelle Verwaltungen kritisieren, dass diese Maßnahmen die Kontrolle der Zentralregierung über die lokalen Verwaltungen weiter verschärfen.
Der Gesetzgebungsprozess für den Entwurf soll in der kommenden Woche abgeschlossen werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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