Kontroverse um „Wir zeigen Ihnen Ihre Grenzen auf“ im IBB-Prozess hält an... Ministerium schaltet sich ein!
Die Äußerungen des Staatsanwalts gegenüber Ekrem İmamoğlu im IBB-Prozess haben für Aufsehen gesorgt. Quellen aus dem Justizministerium erklärten, der Staatsanwalt habe den Angeklagten „entsprechend verwarnt“.
Im jüngsten Verhandlungstermin des Prozesses gegen die Stadtverwaltung Istanbul (IBB) kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen Ekrem İmamoğlu und dem zuständigen Staatsanwalt.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Debatte auf die Erklärungen zurückzuführen ist, die İmamoğlu am Vortag abgegeben hatte.
Berichten zufolge äußerte sich İmamoğlu bei seinem Verlassen des Gerichtssaals am Vortag scharf zu den Akten des Verfahrens.
In seiner Erklärung soll İmamoğlu gesagt haben: „Wissen Sie, warum diese Akte in sich zusammengefallen ist? Es gibt eine derart gewissenlose Anklagebehörde, und die Anklagebehörde ist die einzige kriminelle Organisation in dieser Akte.“
ERMITTLUNGSVERFAHREN EINGELEITET
Nach diesen Äußerungen gab die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy bekannt, dass gegen İmamoğlu ein Ermittlungsverfahren wegen „Beleidigung eines Amtsträgers“ eingeleitet wurde.
„WARNUNG“ DURCH DEN STAATSANWALT
Im weiteren Verlauf der Verhandlung ergriff der Staatsanwalt das Wort und wies auf die Äußerungen İmamoğlus gegenüber der Anklagebehörde hin.
Der Staatsanwalt mahnte zur Vorsicht bei den Aussagen und erklärte, dass Erklärungen, die auf die Anklagebehörde abzielten, nicht akzeptiert würden.
Es wurde berichtet, dass der Staatsanwalt sagte: „Achten Sie auf Ihre Äußerungen über unsere Anklagebehörde. Wir akzeptieren diesen Stil nicht. Achten Sie auf Aussagen, die das Verfahren überschatten oder versuchen, die Staatsanwaltschaft unter Druck zu setzen. Wenn Sie Ihre Grenzen überschreiten, werden wir Ihnen Ihre Grenzen aufzeigen.“
SCHRIFTLICHE STELLUNGNAHME DES JUSTIZMINISTERIUMS
Nach der Auseinandersetzung äußerten sich Quellen aus dem Justizministerium zu dem Vorfall.
In der Erklärung wurde angegeben, dass der Staatsanwalt im Rahmen des gegen İmamoğlu geführten Verfahrens die notwendige Warnung ausgesprochen habe.
In der Mitteilung der Ministeriumsquellen hieß es, dass der Staatsanwalt den Angeklagten nach den Äußerungen, die nach dem Verlassen des Saals durch die Anklagebehörde am 06.04.2026 gefallen waren, verwarnt habe.
„ÄUSSERUNGEN GEGEN JUSTIZBEHÖRDEN SIND INAKZEPTABEL“
In der Erklärung wurde betont, dass die Justizbehörden unabhängige und unparteiische Institutionen seien, die ihre Befugnisse aus der Verfassung und den Gesetzen ableiten.
Es wurde festgestellt, dass Äußerungen, die auf Justizorgane abzielten, Anschuldigungen enthielten und das Risiko bargen, das Verfahren zu überschatten, nicht akzeptabel seien.
DER DIALOG WÄHREND DER VERHANDLUNG
In der Erklärung wurden auch die im Gerichtssaal gefallenen Worte wiedergegeben. Demnach habe der Staatsanwalt unter Bezugnahme auf die Worte İmamoğlus vom Vortag erklärt, dass sie diese Äußerungen nicht akzeptierten.
İmamoğlu habe daraufhin gesagt: „Der Staatsanwalt versucht, uns unsere Grenzen aufzuzeigen“, woraufhin der Staatsanwalt mit den Worten „Wenn Sie Ihre Grenzen überschreiten, werden wir Ihnen Ihre Grenzen aufzeigen“ geantwortet habe.
Nachrichtenquelle: 12punto
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