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Kritische Entscheidung des Verfassungsgerichts: Befugnis des Präsidenten zur Mehrwertsteuer-Regelung aufgehoben

Die dem Präsidenten durch ein „Omnibus-Gesetz“ erteilte Befugnis, das Recht auf Mehrwertsteuerrückerstattung oder -ermäßigung aufzuheben, wurde vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und außer Kraft gesetzt.

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Kritische Entscheidung des Verfassungsgerichts: Befugnis des Präsidenten zur Mehrwertsteuer-Regelung aufgehoben

Das Verfassungsgericht (AYM) hat eine weitere der umstrittenen Befugnisse zurückgenommen, die dem Präsidenten im Rahmen eines „Omnibus-Gesetzes“ übertragen worden waren. Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurde die Regelung aufgehoben, die der Exekutive die Befugnis übertrug, das Recht auf Mehrwertsteuerrückerstattung oder -ermäßigung teilweise oder vollständig aufzuheben.

WARUM WURDE DIE REGELUNG AUFGEHOBEN?

Mit dem Omnibus-Gesetz Nr. 7491 wurde eine Änderung an Artikel 36 des Mehrwertsteuergesetzes vorgenommen, die dem Präsidenten die Befugnis einräumte, den Umfang der Mehrwertsteuerrückerstattung einzuschränken oder vollständig aufzuheben. Das Verfassungsgericht entschied jedoch, dass diese Befugnis nicht mit den Artikeln 7 und 73 der Verfassung vereinbar ist.

Artikel 73 der Verfassung besagt, dass Steuern und finanzielle Verpflichtungen durch Gesetze eingeführt und aufgehoben werden müssen. Während dem Präsidenten lediglich die Befugnis eingeräumt wird, Änderungen an den Steuersätzen vorzunehmen, wurde die Übertragung einer grundlegenden Anwendung wie der „Aufhebung des Rückerstattungsrechts“ auf die Exekutive als Überschreitung der gesetzgeberischen Befugnisse bewertet.

„DIE REGEL BEI STEUERN IST DAS GESETZ“

Nach Einschätzung des Wirtschaftsexperten Abdullah Tolu plante das Finanzministerium, diese Befugnis als praktische Lösung auf die Exekutive zu übertragen, da es aufgrund verschiedener Ausnahmen Schwierigkeiten bei der Mehrwertsteuerrückerstattung hatte. Das Verfassungsgericht erinnerte in seiner Entscheidung jedoch an folgendes Prinzip:

„Der Grundsatz bei der Besteuerung ist, dass Steuern durch Gesetze eingeführt, aufgehoben und geändert werden.“

Das Gericht stellte fest, dass selbst die Befugnis zur Einschränkung des Rückerstattungsrechts nicht an ein anderes Organ als den Gesetzgeber übertragen werden kann.

ÄHNLICHE BEFUGNIS WURDE BEREITS 2008 AUFGEHOBEN

Diese Entscheidung des Verfassungsgerichts erinnert auch an einen ähnlichen Prozess in der Vergangenheit. Im Jahr 2008 wurden mit einer dem Ministerrat erteilten Befugnis die Mehrwertsteuerrückerstattungen im Tourismussektor eingeschränkt, doch der Staatsrat und das Verfassungsgericht hoben diese Regelung als verfassungswidrig auf.


Nachrichtenquelle: 12punto

Präsident Verfassungsgericht