Kritische Entwicklung im CHP-Parteitagsprozess: Alle Augen auf den 6. Mai gerichtet
Im Strafverfahren zum 38. Ordentlichen Parteitag der CHP hat das Gericht eine Zwischenentscheidung getroffen. Der Prozess gegen 12 Angeklagte, darunter Ekrem İmamoğlu, wurde auf den 6. Mai 2026 vertagt.
Im in Ankara verhandelten CHP-Parteitagsprozess gibt es eine neue Entwicklung. Die vierte Anhörung des Strafverfahrens zum 38. Ordentlichen Parteitag der Cumhuriyet Halk Partisi fand vor dem 26. Strafgericht erster Instanz in Ankara statt. Das Gericht traf eine Zwischenentscheidung und vertagte die Verhandlung auf den 6. Mai 2026.
12 ANGEKLAGTE VOR GERICHT
Im Rahmen des Verfahrens standen insgesamt 12 Personen vor Gericht, allen voran der Oberbürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu. Zu den Angeklagten zählten unter anderem auch Namen wie Özgür Çelik und Cemil Tugay.
VORWURF DER „WAHLFÄLSCHUNG“
In den Akten finden sich Vorwürfe, wonach die Stimmen der Delegierten während des Parteitagsprozesses unrechtmäßig beeinflusst worden seien. Die Anklageschrift wirft den Beschuldigten gemäß Artikel 112 des Parteiengesetzes „Wahlfälschung“ vor.
KILIÇDAROĞLU ALS „OPFER“ IN DER AKTE
In dem besagten Verfahren tritt der ehemalige CHP-Vorsitzende Kemal Kılıçdaroğlu als „Opfer“ auf. Für die Angeklagten werden Freiheitsstrafen von einem bis zu drei Jahren gefordert.
WIE BEGANN DER PROZESS?
Grundlage des Gerichtsverfahrens ist der 38. Ordentliche Parteitag der CHP, der am 4. und 5. November 2023 stattfand. Bei diesem Parteitag hatte Özgür Özel das Rennen um den Parteivorsitz gegen Kemal Kılıçdaroğlu gewonnen.
Nach dem Parteitag wandten sich der ehemalige Oberbürgermeister von Hatay, Lütfü Savaş, sowie einige Delegierte an die Justiz und brachten Vorwürfe wegen Unregelmäßigkeiten vor. Es wurde behauptet, dass die Stimmen der Delegierten gegen Bestechungsgelder gelenkt worden seien.
In der Anhörung vom 23. Februar beschloss das Gericht, eine Zusammenlegung des Falls mit dem in Istanbul verhandelten Prozess zur „kriminellen Vereinigung um İmamoğlu“ zu beantragen. Das 40. Schwurgericht in Istanbul lehnte diesen Antrag jedoch ab. Somit wird der Prozess in Ankara eigenständig fortgesetzt.
DISKUSSION ÜBER „ABSOLUTE NICHTIGKEIT“ IM FOKUS
Einer der zentralen Punkte im Prozessverlauf ist die Debatte um die „absolute Nichtigkeit“. Dieser juristische Begriff, der bedeutet, dass ein Rechtsgeschäft von Anfang an als ungültig betrachtet wird, gilt als ein wesentliches Element für den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Nachrichtenquelle: 12punto
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