Neue Entwicklung bei der Beschwerde der CHP gegen Akın Gürlek beim HSK
Die Beschwerde der CHP gegen den Istanbuler Generalstaatsanwalt Akın Gürlek und zwei weitere Staatsanwälte wurde vom Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) nicht zur Bearbeitung angenommen.
Die Republikanische Volkspartei (CHP) hatte beim HSK Beschwerde gegen den Istanbuler Generalstaatsanwalt Akın Gürlek und zwei weitere Staatsanwälte wegen des Vorwurfs des „Amtsmissbrauchs“ und der „Verletzung der Vertraulichkeit von Ermittlungen“ im Zusammenhang mit einer Korruptionsuntersuchung gegen die Stadtverwaltung von Istanbul eingereicht. Diese Beschwerde wurde jedoch vom HSK nicht zur Bearbeitung zugelassen.
Der CHP-Vorsitzende Özgür Özel hatte diesbezüglich über das Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Yılmaz Tunç gerichtet. Özel forderte Tunç in seiner Anfrage auf, innerhalb der verfassungsmäßigen Frist von 15 Tagen zu antworten. In seiner Antwort verwies Tunç auf die entsprechenden Verfassungsartikel, die besagen, dass die richterliche Gewalt von unabhängigen und unparteiischen Gerichten ausgeübt wird, ohne dabei auf den Inhalt der Vorwürfe einzugehen.
DIE ENTSCHEIDUNG DES HSK UND DIE ANTWORT VON TUNÇ
Justizminister Tunç betonte, dass der Ermittlungsprozess vertraulich sei und die Staatsanwälte die Befugnis hätten, die notwendigen Untersuchungen durchzuführen. Zudem erklärte er, dass im Ministerium keine Informationen oder Dokumente zu derartigen Ermittlungen vorlägen.
Tunç wies darauf hin, dass Ermittlungen gegen Anwälte wegen Straftaten, die sie während der Ausübung ihres Dienstes begangen haben, mit Genehmigung des Justizministeriums eingeleitet werden können, es sei denn, es handelt sich um Straftaten, die in den Zuständigkeitsbereich der Schwurgerichte fallen und bei denen die Ermittlungen im Falle einer Tat auf frischer Tat direkt von den Staatsanwälten geführt werden können.
In der Entscheidung des HSK bezüglich der Beschwerde der CHP wurde bekannt gegeben, dass mit dem Beschluss der Ersten Kammer des Rates vom 23. Juli 2025 und der Genehmigung des Ratsvorsitzenden vom 29. Juli 2025 entschieden wurde, die Beschwerde nicht zur Bearbeitung anzunehmen. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass die Verfahren bezüglich der Entscheidung, die Beschwerde zu den Vorwürfen, die als „IBB-Prozessbörse“ bezeichnet werden, nicht zu bearbeiten, fortgesetzt werden und die Akte dem HSK-Vorsitzenden Tunç vorliegt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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