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Neue Entwicklung bei der Untersuchung zum CHP-Parteitag! Staatsanwaltschaft legt Einspruch ein

Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hat Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt, die Anklageschrift zu den Vorwürfen von Unregelmäßigkeiten beim 38. Ordentlichen Parteitag der CHP aufgrund eines Unzuständigkeitsbeschlusses an ein Schwurgericht zu verweisen.

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Neue Entwicklung bei der Untersuchung zum CHP-Parteitag! Staatsanwaltschaft legt Einspruch ein

Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hat in Bezug auf die Anklageschrift, die nach Abschluss der Ermittlungen zu den Vorwürfen von Unregelmäßigkeiten beim 38. Ordentlichen Parteitag der CHP vom 26. Strafgericht erster Instanz in Ankara angenommen, jedoch anschließend per Unzuständigkeitsbeschluss an ein Schwurgericht verwiesen wurde, sowohl in der Sache als auch im Verfahren Einspruch eingelegt.

WAS WAR GESCHEHEN?

In der Anklageschrift wird für 12 Angeklagte (Baki Aydöner, Cemil Tugay, Erkan Aydın, Hüseyin Yaşar, Mehmet Kılınçarslan, Metin Güzelkaya, Nihat Yeşiltaş, Özgen Nama, Özgür Çelik, Rıza Akpolat und Serhat Can Eş), darunter auch Ekrem İmamoğlu, der im Rahmen einer Korruptionsermittlung verhaftet und von seinem Amt als Bürgermeister der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) suspendiert wurde, gemäß Artikel 112 des Parteiengesetzes wegen „Wahlfälschung“ eine Freiheitsstrafe von jeweils bis zu 3 Jahren gefordert.

Das 26. Strafgericht erster Instanz in Ankara hatte in seinem Unzuständigkeitsbeschluss erklärt, dass die Handlungen der Angeklagten als „Bestechung“ einzustufen seien und da der Angeklagte Erkan Aydın vor den Tatzeitpunkten dreimal zum Abgeordneten gewählt worden war, die mutmaßlich während der Amtszeit begangenen Straftaten gemäß dem einschlägigen Gesetz in die Zuständigkeit des Schwurgerichts fielen. Die Einsprüche der Anwälte der Angeklagten, den Fall vor dem Strafgericht erster Instanz zu verhandeln, waren ebenfalls zurückgewiesen worden.


Nachrichtenquelle: 12punto

CHP 38. Ordentlicher Parteitag der CHP