Neue Regelungen im Gesundheitswesen! Im Parlament verabschiedet
Der Gesetzentwurf zur Änderung einiger Gesetze im Gesundheitsbereich sowie des Dekrets mit Gesetzeskraft Nr. 663, der Regelungen für den Gesundheitssektor enthält, wurde in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) angenommen und ist damit Gesetz geworden.
In der Generalversammlung der TBMM wurde der "Gesetzentwurf zur Änderung einiger Gesetze im Gesundheitsbereich sowie des Dekrets mit Gesetzeskraft Nr. 663" beraten. Nach den Beratungen wurde der Entwurf angenommen.
Gemäß der neuen Regelung können Zahnärzte, die ihren Beruf freiberuflich ausüben, in ihren Zahnarztpraxen weitere Zahnärzte beschäftigen. Hebammen werden bei der Sicherstellung des Zugangs zu medizinischer Versorgung und Unterstützung bei normalen Geburten und in Risikosituationen sowie bei Beratungs- und Bildungsdiensten für Familien und die Gesellschaft in den Bereichen Frauengesundheit, reproduktive Gesundheit und Kinderbetreuung tätig sein. Zudem erhalten Fachärzte für Notfallmedizin die Möglichkeit, eine Schwerpunktweiterbildung in Intensivmedizin zu absolvieren, und Fachärzte für Kinderheilkunde die Möglichkeit einer Schwerpunktweiterbildung in Sozialpädiatrie.
Die Qualifikationen und Bedingungen, die juristische Personen für die Arzneimittelherstellung und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln erfüllen müssen, werden vom Gesundheitsministerium festgelegt. In diesem Sinne erhält das Ministerium die Befugnis, entsprechende Regelungen zu treffen.
Inspektionen in Apotheken werden durch Gesundheitsinspektoren, Gesundheitsdirektoren oder durch vom Gesundheitsministerium oder der Direktion beauftragte Amtsärzte oder Apotheker durchgeführt.
Mit der Regelung wird zur Förderung von Schwerpunktweiterbildungen die für Fachärzte vorgesehene Zusatzvergütung für Schwerpunktärzte um 200 Punkte erhöht.
Universitäten können durch Nutzungsprotokolle mit den dem Gesundheitsministerium unterstellten Ausbildungs- und Forschungskrankenhäusern ihre gesundheitlichen Anwendungs- und Forschungsaktivitäten durchführen. Es können Verträge mit Lehrkräften zur Durchführung von Ausbildungs- und Forschungsaktivitäten sowie zur Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen unterzeichnet werden.
Durch die Regelung ist für die Verwendung von Humanarzneimitteln und Medizinprodukten an Menschen zu wissenschaftlichen Forschungszwecken eine Genehmigung des Gesundheitsministeriums erforderlich, selbst wenn bereits eine Behandlungsmethode oder eine Lizenz bzw. Genehmigung vorliegt.
Nachrichtenquelle: İHA
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