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Schlusspunkt in der Diplom-Debatte: 'Nach 35 Jahren kann ein Diplom nicht entzogen werden'

In dem Gerichtsurteil, das die Annullierung des Diploms durch die Universität Istanbul für rechtmäßig erklärte, wurde auf das Werk von Prof. Dr. Turgut Tan verwiesen. Dieser betonte jedoch, dass die Verwaltungsakte bei einem Hochschulwechsel nicht als „offensichtlicher Fehler“ gewertet werden könnten, und unterstrich, dass der Entzug des Diploms von Ekrem İmamoğlu nicht mit erworbenen Rechten, der Billigkeit und dem Recht auf Bildung vereinbar sei.

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Schlusspunkt in der Diplom-Debatte: 'Nach 35 Jahren kann ein Diplom nicht entzogen werden'

Das Universitätsdiplom des inhaftierten Präsidentschaftskandidaten und Bürgermeisters der Stadt Istanbul, Ekrem İmamoğlu, wurde am 18. März 2024 von der Universität Istanbul für ungültig erklärt. Die Klage, die İmamoğlu mit dem Ziel der Aufhebung dieser Annullierung eingereicht hatte, wurde am 23. Januar vom 5. Verwaltungsgericht Istanbul abgewiesen.

In der Urteilsbegründung des Gerichts wurde die Auffassung vertreten, dass die Verwaltung ihren Verwaltungsakt trotz der verstrichenen 35 Jahre mit der Begründung eines „offensichtlichen Fehlers“ zurücknehmen könne.

Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Turgut Tan, auf dessen Werk in der Urteilsbegründung Bezug genommen wurde, verfasste einen Artikel mit dem Titel „Gedanken zum Prozess um die Diplom-Annullierung“.

„NICHT ALS OFFENSICHTLICHER FEHLER ZU WERTEN“

Prof. Dr. Tan erklärte in seinem Beitrag, dass die von der Verwaltung während des Hochschulwechselprozesses vorgenommenen Handlungen nicht als „offensichtlicher Fehler“ qualifiziert werden könnten. Tan wies darauf hin, dass die Rücknahme von Verwaltungsakten nach so vielen Jahren den Grundsatz der Rechtssicherheit verletze.

In seiner Bewertung verwies Tan zudem auf Urteile des Staatsrats (Danıştay) und des Verfassungsgerichts in ähnlichen Fällen. Er erinnerte daran, dass in diesen höchstrichterlichen Entscheidungen der Schutz erworbener Rechte, die Rechtssicherheit und die Verpflichtung der Verwaltung zu vorhersehbarem Handeln bei der Erstellung von Verwaltungsakten hervorgehoben wurden.

„NICHT MIT ERWORBENEN RECHTEN UND DEM RECHT AUF BILDUNG VEREINBAR“

Prof. Dr. Turgut Tan äußerte sich wie folgt zur Entscheidung des Vorstands der Universität Istanbul, den Beschluss über den Hochschulwechsel von Ekrem İmamoğlu an die Fakultät für Betriebswirtschaftslehre rückgängig zu machen und in der Folge das Diplom zu annullieren:

„Die Entscheidung des Vorstands der Universität Istanbul, den Beschluss über den Hochschulwechsel von Ekrem İmamoğlu an die Fakultät für Betriebswirtschaftslehre rückgängig zu machen und infolgedessen das Bachelor-Diplom zu annullieren, steht nicht im Einklang mit den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen.“


Nachrichtenquelle: 12punto

Ekrem İmamoğlu