Strafanzeige von İmamoğlu gegen „Sachverständigen“
Der Bürgermeister der Stadt Istanbul, Ekrem İmamoğlu, hat gegen den Sachverständigen S.B., der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn verursacht hatte, Strafanzeige wegen „Amtsmissbrauchs“ und „Erstellung eines wahrheitswidrigen Sachverständigengutachtens“ erstattet.
Der Bürgermeister der Stadt Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, hat Strafanzeige gegen den pensionierten Buchhalter S.B. erstattet, der häufig als Sachverständiger bestellt wird und dessen Gutachten zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn geführt hatte. İmamoğlu erklärte, dass S.B. nicht über die erforderliche Kompetenz zur Erstellung des Sachverständigengutachtens verfüge und weder die Expertise eines „Prüfers“ noch ein „Zertifikat als unabhängiger Wirtschaftsprüfer“ besitze. Die Anwälte von İmamoğlu reichten bei der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul Strafanzeige gegen S.B. wegen „Amtsmissbrauchs“, „Erstellung eines wahrheitswidrigen Sachverständigengutachtens“ und „Versuchs der Beeinflussung eines fairen Verfahrens“ ein.
İBB-Bürgermeister Ekrem İmamoğlu hatte auf einer Pressekonferenz am 27. Januar die unrechtmäßigen Praktiken von S.B. öffentlich gemacht, der regelmäßig als Sachverständiger in Ermittlungsverfahren gegen die İBB, gegen ihn persönlich sowie gegen CHP-geführte Kommunen bestellt wurde. Nach diesen Äußerungen İmamoğlus wurde umgehend ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet, und İmamoğlu musste vor einem Terrorstaatsanwalt zwei Stunden lang aussagen. Im Anschluss daran wurde der Chefredakteur von Halk TV, Suat Toktaş, festgenommen, nachdem Halk TV ein Telefonat mit S.B. ausgestrahlt hatte.
STRAFANZEIGE VON İMAMOĞLU
In der Strafanzeige von İmamoğlu wurde betont, dass S.B. gegen das „Sachverständigengesetz“ verstoßen habe und nicht über die Kompetenz zur Erstellung des Berichts verfüge. Es wurde dargelegt, dass der Bericht, der die Prüfung des gesamten Ausschreibungsprozesses von Anfang bis Ende umfasste, nur von einem Sachverständigen mit der Qualifikation eines „Prüfers“ hätte erstellt werden können. S.B. verfügte jedoch weder über die Expertise eines „Prüfers“, noch war er bei einer Berufskammer registriert. Zudem wurde festgestellt, dass S.B. gemäß den Kriterien des Justizministeriums nicht im „Offiziellen Register der unabhängigen Wirtschaftsprüfer“ eingetragen ist.

VERSTOSS GEGEN DIE SACHVERSTÄNDIGENVERORDNUNG FESTGESTELLT
Gemäß der Sachverständigenverordnung ist ein Sachverständiger verpflichtet, die zuständige Behörde zu informieren, wenn er nicht über ausreichende Fachkenntnisse und Erfahrungen in dem Bereich verfügt, für den er bestellt wurde. S.B. kam dieser Verpflichtung jedoch nicht nach. Die Anwälte von İmamoğlu erklärten: „Trotz der gesetzlichen Bestimmungen hat S.B. einen Bericht erstellt, in dem behauptet wird, dass mein Mandant über Befugnisse verfüge, die er gar nicht besitzt, und er hat eine Straftat begangen, indem er behauptete, es habe eine Befugnisübertragung stattgefunden, obwohl die Übertragung einer nicht existierenden Befugnis unmöglich ist.“
AUCH STRAFANZEIGE DURCH IETT-FÜHRUNGSKRAFT
Auch der Leiter der Einkaufsabteilung der Istanbuler Elektrizitäts-, Straßenbahn- und Tunnelbetriebe (IETT), Taşkın Ilıca, hat Strafanzeige gegen S.B. erstattet, der im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen angeblicher Verstöße gegen das Gesetz über das öffentliche Auftragswesen zu Lasten der IETT als Sachverständiger tätig war. Ilıca wies darauf hin, dass S.B. nicht über die Expertise „Prüfung“ mit dem Code „43.06“ verfüge und dass der Sachverständige eine Reihe wahrheitswidriger Bewertungen vorgenommen und rechtliche Qualifizierungen abgegeben habe. Darüber hinaus erklärte die IETT-Führungskraft, dass S.B. einige unterzeichnete Dokumente als nicht unterzeichnet bewertet und damit seine Kompetenzen überschritten habe.
Nach den von İmamoğlu und Ilıca eingereichten Strafanzeigen wird erwartet, dass die von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul gegen S.B. einzuleitenden Ermittlungen in den kommenden Tagen konkretere Formen annehmen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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