Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Can Atalay! Freilassung erwartet
Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass das „Recht auf Wählbarkeit“ sowie das Recht auf „persönliche Freiheit und Sicherheit“ des inhaftierten TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, verletzt wurden.
Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass das „Recht auf Wählbarkeit“ sowie das Recht auf „persönliche Freiheit und Sicherheit“ des inhaftierten TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, verletzt wurden.
Es wurde berichtet, dass die Entscheidung mit Stimmenmehrheit getroffen wurde.
Mit dieser Entscheidung wird die baldige Freilassung von Can Atalay erwartet.
Can Atalays Anwalt Akçay Taşçı hatte erklärt: „Sollte eine Entscheidung über eine Rechtsverletzung ergehen, werden wir uns an das zuständige Gericht, das 13. Schwurgericht in Istanbul, wenden, damit die Entscheidung des Verfassungsgerichts umgesetzt wird.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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