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Verfassungsgericht prüft CHP-Antrag auf Aufhebung der Haftstrafe für 'öffentliche Verbreitung irreführender Informationen'

Das türkische Verfassungsgericht (AYM) wird am 8. November den Antrag auf Aufhebung und Aussetzung der Vollstreckung der Regelung prüfen, die Haftstrafen für die „öffentliche Verbreitung irreführender Informationen“ vorsieht. Die Aufhebung der Regelung wurde von der CHP beantragt.

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Verfassungsgericht prüft CHP-Antrag auf Aufhebung der Haftstrafe für 'öffentliche Verbreitung irreführender Informationen'

Die CHP hatte beim Verfassungsgericht die Aufhebung und Aussetzung der Vollstreckung des Artikels beantragt, der durch das als Gesetz zur Bekämpfung von Desinformation bekannte Gesetz zur Änderung des Pressegesetzes und einiger anderer Gesetze in das türkische Strafgesetzbuch (TCK) aufgenommen wurde.

Das Verfassungsgericht wird den Aufhebungsantrag in seiner Plenarsitzung am Mittwoch, dem 8. November, behandeln. Der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung der Regelung wird ebenfalls während der Hauptprüfung erörtert.

HAFTSTRAFE VON EINEM BIS ZU DREI JAHREN VORGESEHEN

Mit Artikel 29 des Gesetzes Nr. 7418 zur Änderung des Pressegesetzes und einiger anderer Gesetze, das in der Öffentlichkeit als Gesetz zur Bekämpfung von Desinformation bekannt ist, wurde durch eine Ergänzung des Artikels 217/A des TCK der Straftatbestand der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ eingeführt. Für Personen, die diesen Straftatbestand erfüllen, ist eine Haftstrafe von einem bis zu drei Jahren vorgesehen.

Der in das TCK eingefügte Artikel 217/A lautet wie folgt:

„Öffentliche Verbreitung irreführender Informationen: (1) Wer öffentlich unwahre Informationen über die innere und äußere Sicherheit des Landes, die öffentliche Ordnung und die allgemeine Gesundheit verbreitet, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören, mit der alleinigen Absicht, unter der Bevölkerung Sorge, Angst oder Panik zu verbreiten, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu drei Jahren bestraft. (2) Wenn der Täter die Straftat unter Verschleierung seiner wahren Identität oder im Rahmen der Aktivitäten einer Organisation begeht, wird die nach dem ersten Absatz verhängte Strafe um die Hälfte erhöht.“


Nachrichtenquelle: 12punto

Verfassungsgericht Regelung