Zwei wichtige Themen auf der Tagesordnung der CHP-Parteiversammlung
Die Parteiversammlung der CHP wird am 27. April zusammentreten, um die notwendigen Satzungsänderungen gemäß den Mitteilungen der Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof sowie die Anträge auf „Begnadigung“ ausgeschlossener Mitglieder zu erörtern.
Die Parteiversammlung (PM) der Republikanischen Volkspartei (CHP) tritt zusammen, um die notwendigen Änderungen an der Parteisatzung gemäß den Mitteilungen der Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof zu erörtern.
PM TAGT AM 27. APRIL
Nach Informationen aus Parteikreisen wird die PM der Republikanischen Volkspartei am 27. April unter dem Vorsitz des Parteivorsitzenden Özgür Özel in der Parteizentrale zusammenkommen. Das Treffen beginnt mit einer Eröffnungsrede von Özel, gefolgt von einer Bewertung der aktuellen politischen Entwicklungen.
REGELWERKE AUF DEM PRÜFSTAND
Im weiteren Verlauf des Treffens werden die Parteiregelwerke, die in Abhängigkeit von den Satzungsänderungen erstellt wurden, den PM-Mitgliedern zur Stellungnahme vorgelegt. In diesem Rahmen werden neue Regelungen zur Arbeitsweise der Partei bewertet.
KRITISCHE SATZUNGSARTIKEL AUF DER AGENDA
Die PM wird zudem die Änderung einiger Satzungsartikel behandeln, die Gegenstand der Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof sind. Bestimmungen zu den Bezirks- und Provinzvorständen sowie Regelungen zu Auslandsvertretungen, Kongresseinberufungen, Beschlussfähigkeit und Tagesordnungspunkten werden erneut geprüft.
Gemäß den Bestimmungen der Parteisatzung können Änderungen, die nach einer Prüfung durch die Staatsanwaltschaft zur Anpassung an die Gesetzgebung erforderlich sind, von der PM vorbereitet und dem nächsten Parteitag zur Genehmigung vorgelegt werden.
„BEGNADIGUNGSANTRÄGE“ WERDEN GEPRÜFT
Ein weiteres Thema des Treffens sind die „Begnadigungsanträge“ von Personen, die zuvor aus der Partei ausgeschlossen wurden. Im Rahmen der satzungsgemäßen Befugnisse wird die PM die entsprechenden Anträge prüfen und darüber entscheiden.
Im Prozess der Amnestie für Disziplinarstrafen werden neben dem Hohen Disziplinarausschuss auch die Stellungnahmen der zuständigen Organisationsabteilungen berücksichtigt. Die Anträge werden auf schriftliches Ersuchen vom Zentralvorstand vorbereitet und zusammen mit der Disziplinarakte der PM vorgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidungen in geheimer Abstimmung getroffen werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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