Zweiter Antrag beim Verfassungsgericht für Can Atalay: Freilassung gefordert
Während die Justizkrise andauert, in der die Freilassung des TİP-Abgeordneten Can Atalay trotz des Urteils des Verfassungsgerichts (AYM) auf eine Grundrechtsverletzung vom Kassationshof blockiert wurde und dieser sogar Strafanzeige gegen die Mitglieder des Verfassungsgerichts erstattete, wurde nun ein zweiter Antrag beim AYM eingereicht.
Für den inhaftierten Gezi-Prozess-Häftling Can Atalay, der bei den Wahlen am 14. Mai für die Arbeiterpartei der Türkei (TİP) als Abgeordneter für Hatay gewählt wurde, wurde zum zweiten Mal eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht (AYM) eingereicht. Die Freilassung von Atalay wurde gefordert.
WAS WAR GESCHEHEN?
Der 3. Strafsenat des Kassationshofs (Yargıtay) hat den TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, trotz des Urteils des Verfassungsgerichts (AYM) auf eine Grundrechtsverletzung nicht freigelassen. Der Kassationshof hatte zudem angekündigt, Strafanzeige gegen die Mitglieder des Verfassungsgerichts zu erstatten.
Nachrichtenquelle: 12punto
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