Anzahl der lizenzierten Vereine auf 32 gestiegen
Das Klub-Lizenzierungskomitee des türkischen Fußballverbandes (TFF) gab bekannt, dass die Anzahl der Vereine, die für die Saison 2025-2026 eine Lizenz erhalten haben, in den drei höchsten Ligen – der Süper Lig, der 1. Lig und der 2. Lig – von 26 auf 32 gestiegen ist.
In einer schriftlichen Erklärung des TFF heißt es: "Das TFF-Klub-Lizenzierungskomitee hat im Rahmen des Nationalen Klub-Lizenzierungssystems Bewertungen vorgenommen. Nach den durchgeführten Prüfungen wurden die Anträge der Vereine aus den drei höchsten Ligen – der Trendyol Süper Lig, der Trendyol 1. Lig und der TFF 2. Lig – anhand sportlicher, fußballsozialer, infrastruktureller, personell-administrativer, rechtlicher und finanzieller Kriterien untersucht.
Das Klub-Lizenzierungskomitee hatte bei seinen ersten Bewertungen am 21. Mai 2025 den Vereinen Beşiktaş, Çaykur Rizespor, Fenerbahçe, Galatasaray, Göztepe, Eyüpspor, Kasımpaşa, Başakşehir, Samsunspor und Trabzonspor aus der Trendyol Süper Lig; İstanbulspor aus der Trendyol 1. Lig sowie Ankara Büyükşehir Belediyesi Fomget G.S.K., Beşiktaş JK Frauenfußballmannschaft, Fenerbahçe Petrol Ofisi Frauenfußballmannschaft, Galatasaray und Trabzonspor Frauenfußballmannschaft aus der Turkcell Frauen-Fußball-Süper-Lig eine UEFA-Lizenz erteilt.
Das Komitee hatte zudem die Erteilung einer nationalen Lizenz für die Vereine Bodrum FK aus der Trendyol Süper Lig; Çorum FK, Iğdır FK, Manisa Futbol Kulübü und Ankara Keçiörengücü aus der Trendyol 1. Lig sowie Beyoğlu Yeni Çarşı Spor Faaliyetleri, Ankara Demirspor, Altınordu, Adana 01 Futbol Kulübü SK und Karacabey Belediye Spor aus der Nesine 2. Lig für angemessen befunden.
Das Komitee trat heute zusammen, um die Entscheidungen der zweiten Phase für die nationale Klub-Lizenz zu treffen. Demnach wurde den Vereinen Gaziantep Futbol Kulübü und Alanyaspor aus der Trendyol Süper Lig sowie 68 Aksarayspor, Sarıyer, Batman Petrol Spor und Fethiyespor aus der 2. Lig die nationale Lizenz erteilt, da festgestellt wurde, dass sie ihre Mängel innerhalb der gesetzten Frist behoben haben.
In derselben Sitzung verhängte das Komitee gegen die verbleibenden Vereine, die ihre Mängel nicht beheben konnten, gemäß den entsprechenden Artikeln der Tabelle Anhang XIV der Anweisung, in der die Sanktionen für Kriterienverstöße gemäß Artikel 26/1 der Klub-Lizenzierungs- und Finanznachhaltigkeitsanweisung festgelegt sind, Geldstrafen und gewährte eine zweite zusätzliche Frist von 30 Tagen zur Behebung der Mängel.
Damit ist die Anzahl der Vereine, die für die Saison 2025-2026 eine Lizenz erhalten haben, von 26 auf 32 gestiegen", so die Erklärung.
Nachrichtenquelle: İHA
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