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Stellungnahme des TFF zur Ausschreibung der Übertragungsrechte

Der TFF hat bekannt gegeben, dass der Prozess zur Entgegennahme der Ausschreibungsunterlagen für die Übertragungsrechte der Süper Lig und der 1. Lig begonnen hat.

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Stellungnahme des TFF zur Ausschreibung der Übertragungsrechte

Der türkische Fußballverband (TFF) hat bekannt gegeben, dass der Prozess zur Entgegennahme der Ausschreibungsunterlagen für die Übertragungsrechte der Süper Lig und der 1. Lig begonnen hat.

Hier ist die Erklärung des TFF:

"Die vom türkischen Fußballverband für die Fußballspielzeiten 2024-2025, 2025-2026 und 2026-2027 organisierte Ausschreibung zur Übertragung der Spiele der TFF Süper Lig und der TFF 1. Lig wird gemäß den allgemeinen Ausschreibungsbedingungen sowie den spezifischen Bedingungen für jedes Paket im Wege eines geschlossenen Bieterverfahrens und anschließender Verhandlungen durchgeführt. Der Prozess zum Erwerb der 'Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen' sowie der 'Spezifischen Bedingungen' und deren Anhänge für jedes Paket hat begonnen.

Kapitalgesellschaften, öffentliche Einrichtungen und Organisationen sowie Joint Ventures/Arbeitsgemeinschaften, die an der Ausschreibung teilnehmen können, können die Ausschreibungsunterlagen, die die allgemeinen Ausschreibungsbedingungen sowie die spezifischen Bedingungen und Anhänge für die Pakete A, B, C, D und E enthalten, gegen Zahlung der Gebühr von 300.000 TL auf das Bankkonto des TFF bei der Denizbank A.Ş. mit der IBAN TR41 0013 4000 0600 1423 8000 01 bis zum 26.01.2024 um 17.00 Uhr persönlich durch bevollmächtigte Personen bei der Finanzdirektion des TFF in den Hasan Doğan Nationalmannschafts-Trainings- und Ausbildungszentren, Çayağzı Köyü, Riva/Beykoz/Istanbul, während der Arbeitszeiten abholen.

Die Frist für die Einreichung von Angeboten endet am Mittwoch, den 14.02.2024, um 14.00 Uhr. Die eingereichten Angebote werden von der durch den türkischen Fußballverband und die Stiftung der Klubvereinigung (Kulüpler Birliği Vakfı) gebildeten Ausschreibungskommission bewertet.

Die Ausschreibungskommission kann nach der Bewertung der ersten Angebote von allen oder einigen Bietern neue Angebote anfordern. Die betreffenden Parteien werden aufgefordert, ihre neuen Angebote innerhalb einer von der Ausschreibungskommission gesetzten angemessenen Frist einzureichen. Die Ausschreibungskommission kann so viele neue Angebote einholen, wie sie für notwendig erachtet. Neue Angebote sind gemäß dem in den allgemeinen Ausschreibungsbedingungen festgelegten Verfahren einzureichen.

Die Ausschreibung für die Übertragungsrechte der Spiele der TFF Süper Lig und der TFF 1. Lig soll bis zum 29.02.2024 abgeschlossen sein.

Der türkische Fußballverband unterliegt nicht den Bestimmungen des staatlichen Ausschreibungsgesetzes Nr. 2886 und des öffentlichen Ausschreibungsgesetzes Nr. 4734 und ist frei darin, alle Angebote abzulehnen oder die Ausschreibung zu annullieren."


Nachrichtenquelle: 12punto

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