UEFA-Entscheidung zu Beşiktaş, Trabzonspor und Başakşehir: Kaderbeschränkung und Geldstrafe verhängt
Die UEFA-Finanzkontrollkammer für Vereine (CFCB) hat gegen Başakşehir für die Saison 2024/2025 eine Kaderbeschränkung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Gegen die beiden anderen türkischen Vereine, Beşiktaş und Trabzonspor, deren finanzielle Situation ebenfalls überwacht wurde, wurden keine Sanktionen verhängt, da sie ihre finanziellen Ziele erreicht haben.
In einer offiziellen Erklärung der UEFA wurde bekannt gegeben, dass gegen die Vereine Beşiktaş, Trabzonspor, Milan (Italien), Inter (Italien), Monaco (Frankreich), Olympique Marseille (Frankreich), Paris Saint-Germain (Frankreich) und Antwerpen (Belgien), deren finanzielle Situation unter Beobachtung stand, keine Strafen verhängt wurden, da sie ihre finanziellen Zwischenziele für das Geschäftsjahr 2023 erreicht haben.
KADERBESCHRÄNKUNG UND GELDSTRAFE FÜR BAŞAKŞEHİR
Für den türkischen Vertreter Başakşehir, der in der UEFA Conference League antreten wird, wurde hingegen mitgeteilt, dass das vorgesehene finanzielle Endziel teilweise überschritten wurde. Demnach wurde Başakşehir für den Fall, dass die Fußball-Ertragsregeln in der Saison 2024/2025 nicht eingehalten werden, mit dem Ausschluss vom nächsten UEFA-Klubwettbewerb, für den sich der Verein in den folgenden drei Spielzeiten qualifizieren würde, belegt. Zudem wurde der Verein für die Saison 2024/2025 auf eine Kadergröße von 23 Spielern begrenzt, die Möglichkeit zur Registrierung neu verpflichteter Spieler für die A-Liste wurde eingeschränkt und eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verhängt.
Darüber hinaus wurden Aston Villa (England) wegen verspäteter Übermittlung von Finanzinformationen zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro und Olympique Marseille (Frankreich) zu 20.000 Euro verurteilt. Die Roma (Italien) wurde mit einer Geldstrafe von 2 Millionen Euro belegt, da sie das Zwischenziel für das Geschäftsjahr 2023 teilweise überschritten hatte.
Nachrichtenquelle: İHA
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