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UEFA: Urteil zur European Super League bedeutet keine Genehmigung, sondern weist auf technischen Mangel hin

Die UEFA hat erklärt, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Fall der European Super League nicht die Genehmigung der European Super League bedeutet. In der Stellungnahme der UEFA heißt es: "Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs bedeutet weder eine Genehmigung noch eine Bestätigung der European Super League. Die Entscheidung unterstreicht vielmehr einen bereits bestehenden und anerkannten technischen Mangel im Rahmen der Vorabgenehmigung der UEFA."

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UEFA: Urteil zur European Super League bedeutet keine Genehmigung, sondern weist auf technischen Mangel hin

Die UEFA betonte in ihrer Stellungnahme, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Fall der European Super League keine Genehmigung der European Super League darstelle, und fügte hinzu: "Die UEFA ist von der Robustheit ihrer Regeln überzeugt und insbesondere davon, dass diese mit allen europäischen Gesetzen im Einklang stehen."

In der Erklärung wurde zudem darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof die Regeln der FIFA und der UEFA bewertet und insbesondere zu dem Schluss gekommen sei, dass diese Regeln nicht die Anforderungen an Transparenz, Objektivität, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit erfüllten. Es wurde betont, dass die Regeln der UEFA robust seien und den europäischen Gesetzen entsprächen.

Unter Verweis auf die Initiative zur European Super League wurde daran erinnert, dass diese im Jahr 2021 unter Beteiligung der Vereine Arsenal, Manchester United, Chelsea, Liverpool, Manchester City, Tottenham, Milan, Inter, Juventus, Atletico Madrid, Barcelona und Real Madrid gestartet, von der FIFA und der UEFA scharf kritisiert worden war und die Vereine sich daraufhin zurückgezogen hatten. Die UEFA und die FIFA hatten den drei Vereinen, die nicht zurückgetreten waren, mit Sanktionen gedroht.


Nachrichtenquelle: 12punto

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