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6-tägiges Demonstrationsverbot in Van

In einer schriftlichen Erklärung des Gouverneursamts von Van wurde mitgeteilt, dass Versammlungen und Demonstrationsmärsche in der Stadt für den Zeitraum vom 10. bis 15. Mai untersagt wurden.

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6-tägiges Demonstrationsverbot in Van

In Van wurden Versammlungen und Demonstrationsmärsche für die Dauer von 6 Tagen verboten. 

In einer Erklärung des Gouverneursamts von Van wurde bekannt gegeben, dass Versammlungen und Demonstrationsmärsche in der Stadt für den Zeitraum vom 10. Mai bis zum 15. Mai untersagt sind. 

In der schriftlichen Erklärung des Gouverneursamts heißt es: "Um Aktionen und Angriffe zu verhindern, die nach unserer Verfassung und den Gesetzen die Bedingungen für Einschränkungen und Verbote direkt und offensichtlich erfüllen, um die Sicherheit von Leben und Eigentum unserer Bürger zu gewährleisten, die Pläne von Terrororganisationen zu vereiteln und in diesem Zusammenhang die nationale Sicherheit zu wahren, die öffentliche Ordnung und die allgemeine Gesundheit zu schützen, Straftaten vorzubeugen, die Grundrechte und Freiheiten sowie die Rechte und Freiheiten anderer und die allgemeine Sicherheit zu gewährleisten und die Ausbreitung von Gewalt zu verhindern; sind innerhalb der geografischen Grenzen der Provinz Van für einen Zeitraum von (6) Tagen, gültig ab dem 10.05.2024 bis einschließlich 15.05.2024, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationsmärsche Nr. 2911, Demonstrationsmärsche, Open-Air-Versammlungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen, Presseerklärungen, Sitzstreiks, Umfragen, das Aufstellen/Eröffnen von Zelten und Ständen, die Durchführung von Unterschriftenaktionen, das Verteilen von Flugblättern, Broschüren und Handzetteln sowie jede Art von Protestaktionen gemäß den einschlägigen Artikeln des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationsmärsche Nr. 2911 und des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 untersagt."

Im weiteren Verlauf der Erklärung wurde Folgendes mitgeteilt:

Um die Teilnahme an jeglichen rechtswidrigen Aktionen/Veranstaltungen durch Einzelpersonen oder Gruppen aus unseren Bezirken oder umliegenden Provinzen oder unter Nutzung der Routen unserer Provinz zu verhindern, wurde gemäß den Bestimmungen von Artikel 11, Absatz (c) des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 beschlossen, Personen/Gruppen, die voraussichtlich an rechtswidrigen Aktionen/Veranstaltungen teilnehmen werden, die Einreise in unsere Provinz und unsere Bezirke, die Ausreise daraus sowie die Nutzung der Routen unserer Provinz durch Personen aus anderen Provinzen zur Durchreise zu den genannten Orten nicht zu gestatten.


Nachrichtenquelle: 12punto

Van