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Anzahl der Privilegierten im Straßenverkehr übersteigt 30.000

In der Türkei gelten Verkehrsregeln nicht für jeden; einige Beamte sind von Strafen praktisch ausgenommen. Während Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete durch gesetzliche Regelungen geschützt sind, profitieren Richter, Staatsanwälte und Polizeidirektoren in der Praxis von einer Straflosigkeit.

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Anzahl der Privilegierten im Straßenverkehr übersteigt 30.000

Während die mit dem neuen Jahr erhöhten Bußgelder im Straßenverkehr die Bürger beschäftigen, sorgen Beispiele für Straflosigkeit bei bestimmten Gruppen für Aufsehen. In der Türkei ist ein Personenkreis von etwa 30.000 Menschen faktisch oder rechtlich von der Verpflichtung zur Zahlung von Verkehrsbußgeldern befreit.

Nach geltender Rechtslage sind Abgeordnete die einzige Berufsgruppe, die im Straßenverkehr Vorrang genießt und gegen die keine Bußgelder verhängt werden können. Wenn die 600 Abgeordneten ihre Rechte per Petition registrieren lassen, können sie dieses Privileg auch als ehemalige Abgeordnete beibehalten. Zuletzt kamen Behauptungen auf, dass auch ehemalige Abgeordnete Petitionen einreichen, um von Strafen befreit zu werden.

Wie Sözcü berichtet, sind Richter und Staatsanwälte rechtlich zwar nicht befreit. In der Praxis werden jedoch Verkehrsverstöße, die von der Polizei festgestellt werden, direkt an die Justiz weitergeleitet. In diesem Fall ist die Justiz selbst das Organ, das die Strafe bewertet. Richter und Staatsanwälte verteidigen dies mit dem Argument der „Unabhängigkeit und Garantie der Justiz“, weshalb in der Praxis keine Bußgelder gegen sie verhängt werden.

In der gesamten Türkei sind 25.449 Richter und Staatsanwälte tätig. Neben ihnen sind auch etwa 3.499 Polizeidirektoren in der Praxis von Verkehrsbußgeldern ausgenommen. Dabei sieht das Gesetz ein solches Privileg für Polizeidirektoren nicht vor. Als Grund für das Ausbleiben von Strafen in der Praxis werden interne Gepflogenheiten innerhalb der Polizei genannt.

Ein ehemaliger Abgeordneter erklärte: „Einige ehemalige Abgeordnete können unter Berufung auf die Geschäftsordnung den Rechtsweg beschreiten, um die Annullierung von Verkehrsbußgeldern zu erwirken. Nun bereiten etwa 600 ehemalige Abgeordnete eine neue Petition vor.“

Andererseits wurde ein Petitionsentwurf öffentlich, der bei der Präsidentschaft der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eingereicht wurde und fordert, dass auch die Fahrzeuge ehemaliger Abgeordneter als „Abgeordnetenfahrzeug“ registriert werden. In den betreffenden Petitionen heißt es: „Ich bitte um die notwendigen Maßnahmen, damit mein auf meinen Namen zugelassenes Fahrzeug mit dem Kennzeichen ….. in den Registern der Abteilung für Zulassungs- und Kennzeichenangelegenheiten der Verkehrsbehörde der Generaldirektion für Sicherheit als ‚Abgeordnetenfahrzeug‘ eingetragen wird.“ Diese Petitionen werden von der Parlamentariervereinigung gesammelt.


Nachrichtenquelle: 12punto

Verkehrsstrafen Verkehrsbußgeld