Gutachterbestellung bei Verkehrsunfällen wird grundlegend geändert! Vermittler werden ausgeschaltet
Nach Verkehrsunfällen beginnt eine neue Ära bei der Schadensregulierung und der Ermittlung von Wertverlusten. Im Rahmen einer Regelung, die 33 Millionen Fahrzeughalter betrifft, wird ab dem 1. April 2026 in Pilotprovinzen ein automatisches Gutachter-Zuweisungssystem eingeführt. Dadurch werden Zwischenhändler ausgeschaltet, und Schadens- sowie Wertverlustzahlungen werden transparent abgewickelt, ohne dass den Bürgern zusätzliche Kosten entstehen.
Die Behörde für die Regulierung und Aufsicht über das Versicherungswesen und die private Altersvorsorge (SEDDK) hat eine umfassende Regelung eingeführt, um Unregelmäßigkeiten bei Versicherungsprozessen zu verhindern. Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung über die Bestellung von Versicherungsgutachtern wurden die für Unfallbeteiligte oft komplizierten Reparatur- und Wertverlustverfahren transparenter und verständlicher gestaltet.
Wie aus einem Bericht von NTV hervorgeht, wird das neue System im Rahmen einer Pilotanwendung ab dem 1. April 2026 in den Provinzen Bursa und Ordu eingeführt.
WIE WIRD DER PROZESS NACH EINEM UNFALL ABLAUFEN?
Nach einem Verkehrsunfall werden die Unterlagen zum Unfall in das System hochgeladen, sobald das Fahrzeug in eine Vertragswerkstatt, eine Werkstatt mit Versicherungsbindung oder zu einem beliebigen Karosserie- und Lackierbetrieb gebracht wird. Nach diesem Vorgang wird der Gutachter automatisch über das System zugewiesen. Der Schadensantrag kann ausschließlich vom Fahrzeughalter gestellt werden; Vermittler oder Zwischenpersonen können keine Verfahren mittels Vollmacht durchführen. Auf diese Weise soll auch die Entstehung illegaler Vermittlernetzwerke unterbunden werden.
AUCH BÜRGER WERDEN BEI DER GUTACHTERWAHL MITSPRACHERECHT HABEN
Die Feststellung des am Fahrzeug entstandenen Schadens erfolgt durch den Gutachter. Der Antrag auf einen Gutachter kann sowohl von der Versicherungsgesellschaft als auch vom Bürger gestellt werden. Auf diese Weise kann der betroffene Bürger den Prozess mit dem Gutachter abwickeln, den er über das automatische System angefordert hat.
DIGITALE ÄRA DER GUTACHTERZUWEISUNG BEGINNT
Im Rahmen der neuen Regelung wird das System zur Zuweisung und Nachverfolgung von Gutachtern (EKSİST) eingeführt. Die im System registrierten Gutachter werden automatisch über EKSİST zugewiesen und führen die Schadensfeststellung durch.
GUTACHTER WIRD AB EINEM BESTIMMTEN BETRAG OBLIGATORISCH
Übersteigt der nach einem Unfall entstandene Sachschaden 10 Prozent der Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung, wird die Bestellung eines Gutachters obligatorisch. Da die Deckungssumme für Sachschäden für das Jahr 2026 auf 400.000 Lira festgelegt wurde, wird bei Schäden über 40.000 Lira zwingend ein Gutachter beauftragt. Bei Schäden unter diesem Betrag können sich die Versicherungsgesellschaft und der betroffene Bürger auf eine einvernehmliche Lösung einigen.
In Anbetracht der Tatsache, dass heutzutage allein die Kosten für den Austausch eines Scheinwerfers bei vielen Fahrzeugen bei 30.000 Lira beginnen, wird davon ausgegangen, dass die Gutachterbestellungen zunehmen werden.
UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI DER WERTVERLUSTABWICKLUNG ENDEN
Die informellen Strukturen, die durch Personen gebildet wurden, welche nach Unfällen an die Daten der Fahrzeughalter gelangten, sich mittels Versprechen auf hohe Wertverlustentschädigungen Vollmachten ausstellen ließen und die Bürger zur Zahlung von Provisionen zwangen, werden durch diese Regelung beseitigt.
Im neuen System wird die Wertverlustentschädigung während der Schadensbegutachtung berechnet und direkt der Schadensakte hinzugefügt. Somit ist kein separater Antrag auf Wertverlust mehr erforderlich, und die komplexen Prozesse, die zu Benachteiligungen der Bürger führten, finden ein Ende.
Wenn beispielsweise bei einem Unfall ein Schaden von 100.000 Lira am Fahrzeug entsteht, werden zusätzlich etwa 30.000 Lira an Wertverlust direkt an den Fahrzeughalter ausgezahlt.
VON BÜRGERN WERDEN KEINE ZUSÄTZLICHEN GEBÜHREN VERLANGT
Der durch den Unfall geschädigte Bürger muss keinerlei zusätzliche Zahlungen wie Vollmachtgebühren oder Provisionen leisten. Auch für die von den Gutachtern durchgeführten Feststellungen werden dem Bürger keine Servicegebühren in Rechnung gestellt.
GUTACHTERBERICHTE WERDEN ANFECHTBAR SEIN
Sowohl der Bürger als auch die Versicherungsgesellschaft können gegen die erstellten Gutachterberichte Einspruch erheben. Die Einspruchsfrist ist auf 3 Arbeitstage ab Erstellung des Berichts begrenzt. Im Falle eines Einspruchs wird ein neuer Gutachter bestellt.
In diesem Fall trägt die Partei, die den Einspruch eingelegt hat, die Kosten für den neuen Gutachter.
SYSTEM WIRD SCHRITTWEISE AUF DAS GANZE LAND AUSGEWEITET
Die Pilotanwendung zur sequenziellen Gutachterzuweisung wird ab Inkrafttreten der Verordnung für 3 Monate in Bursa und Ordu angewendet. Die Behörde hat die Befugnis, die Pilotprovinzen zu ändern und die Anwendungsdauer auf bis zu 6 Monate zu verlängern.
Nach Abschluss der Pilotphase wird das neue System ab dem 1. Juli 2026 offiziell in der gesamten Türkei in Kraft treten.
Nachrichtenquelle: 12punto
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