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Neue Ära bei kommunalen Einnahmen: Einteilung in 5 Klassen

Das vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel erstellte „Allgemeine Kommuniqué zum Gesetz über kommunale Einnahmen“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Mit der neuen Regelung wurden die Gemeinden nach Bevölkerungszahl und Entwicklungsgrad in fünf Gruppen unterteilt.

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Neue Ära bei kommunalen Einnahmen: Einteilung in 5 Klassen

Das vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel erstellte „Allgemeine Kommuniqué zum Gesetz über kommunale Einnahmen“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Mit dem Kommuniqué wurden die Kriterien für die Gruppierung, die bei der Anwendung der kommunalen Einnahmen zugrunde gelegt werden, aktualisiert.

In der neuen Regelung wurden die Bevölkerungsgröße sowie der wirtschaftliche und soziale Entwicklungsstand als grundlegende Maßstäbe für die Klassifizierung der Gemeinden festgelegt.

GEMEINDEN IN FÜNF GRUPPEN UNTERTEILT

Gemäß dem Kommuniqué wurden die Gemeinden in fünf verschiedene Gruppen eingeteilt:

  • Gemeinden mit einer Bevölkerung von über 250.000 bilden die erste Gruppe,
  • Gemeinden mit einer Bevölkerung zwischen 100.001 und 250.000 bilden die zweite Gruppe,
  • Gemeinden mit einer Bevölkerung zwischen 50.001 und 100.000 bilden die dritte Gruppe,
  • Gemeinden mit einer Bevölkerung zwischen 10.001 und 50.000 bilden die vierte Gruppe,
  • Gemeinden mit einer Bevölkerung von 10.000 und darunter wurden als fünfte Gruppe klassifiziert.
  • Diese Klassifizierung wird für die Einnahmenposten und die finanziellen Anwendungen der Gemeinden maßgeblich sein.

MÖGLICHKEIT DES AUFSTIEGS IN EINE HÖHERE GRUPPE

Gemäß der Regelung können Gemeinden, die für Industrie, Handel oder Tourismus von strategischer Bedeutung sind, sowie Gemeinden, die als Bezirkszentren fungieren, in die nächsthöhere Kategorie ihrer aktuellen Gruppe eingestuft werden.

Darüber hinaus werden Gemeinden, die als Provinzzentren fungieren und eine Bevölkerung von unter 100.001 aufweisen, direkt der zweiten Gruppe zugeordnet.

TÜİK-DATEN ALS GRUNDLAGE

Bei der Ermittlung der Bevölkerungszahl der Gemeinden wurden die vom Türkischen Statistischen Institut (TÜİK) veröffentlichten Daten des adressbasierten Bevölkerungsregisters für das Jahr 2025 zugrunde gelegt.

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel ist für die Anwendung und Durchführung der Bestimmungen des Kommuniqués verantwortlich.


Nachrichtenquelle: 12punto