Regelung der IMM für Studenten über 30 erneut vor Gericht
Die von der IMM-Versammlung mit den Stimmen der CHP verabschiedete Regelung zur Verkehrsermäßigung für Studenten über 30 Jahren wurde vor Gericht gebracht. Der AKP-Fraktionssprecher Murat Türkyılmaz und das Ratsmitglied Muhammet Kaynar reichten beim Verwaltungsgericht Istanbul Klage auf Aufhebung und Aussetzung der Entscheidung ein.
Die am 11. September 2025 in der Versammlung der Stadtverwaltung Istanbul (IMM) verabschiedete Entscheidung, die eine Verkehrsermäßigung für Studenten über 30 Jahren vorsieht, wurde erneut vor Gericht gebracht. Es wurde ein Antrag bei Gericht eingereicht, um die Entscheidung bezüglich der Inanspruchnahme von Verkehrsermäßigungen für Studenten, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, zu prüfen.
AKP-Fraktionssprecher Murat Türkyılmaz und das AKP-Ratsmitglied Muhammet Kaynar reichten beim Verwaltungsgericht Istanbul Klage ein, mit dem Ziel, die Entscheidung aufzuheben und deren Vollzug für die Dauer des Verfahrens auszusetzen.
‚VERSTÖSST GEGEN DEN GLEICHHEITSGRUNDSATZ UND SCHÄDIGT DAS FAIRE GLEICHGEWICHT‘
In der bei Gericht eingereichten Petition wurde erklärt, dass die Entscheidung der IMM-Versammlung „das faire Gleichgewicht schädigt und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt“. In der Petition wurde daran erinnert, dass Studenten im städtischen Nahverkehr von ermäßigten Tarifen profitieren, die Ermäßigung für Studenten über 30 Jahren jedoch durch eine Entscheidung vom 13. September 2020 eingeschränkt wurde.
Es wurde dargelegt, dass mit dieser Regelung Studenten, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, lediglich ein Anspruch auf 10 Prozent Ermäßigung eingeräumt wurde.
FORTSETZUNG DER FRÜHEREN ANNULLIERUNG
In der Petition wurde darauf hingewiesen, dass das 2. Verwaltungsgericht Istanbul am 11. Juli 2024 die Entscheidung in einem früheren, von AKP-Fraktionssprecher Türkyılmaz angestrengten Verfahren bereits aufgehoben hatte.
Trotz dieses Aufhebungsbeschlusses habe die IMM-Versammlung jedoch in ihrer Sitzung vom 11. September 2025 eine neue Entscheidung mit ähnlichem Inhalt getroffen.
In der neuen Entscheidung wurde Folgendes formuliert:
„Studenten, die das 30. Lebensjahr vollendet haben und ein Masterstudium oder eine höhere Ausbildung absolvieren, profitieren von der Ermäßigung, die auch Studenten unter 30 Jahren gewährt wird, sofern sie nachweisen (durch einen E-Devlet-Ausdruck), dass sie aktiv studieren und nicht bei der Sozialversicherungsanstalt als Arbeitnehmer gemeldet sind oder als Geschäftsinhaber/Gesellschafter eingetragen sind.“
‚ENTSCHEIDUNG IST RECHTSWIDRIG‘
In der Petition wurde argumentiert, dass diese Regelung nicht mit dem Grundsatz der Gleichheit und Chancengleichheit vereinbar sei und eine Diskriminierung zwischen Studenten in der gleichen Position schaffe.
Aus diesen Gründen wurde die Aufhebung der Entscheidung der IMM-Versammlung sowie die Aussetzung des Vollzugs beantragt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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