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EILMELDUNG... „Super-Genehmigungs“-Gesetz vom Parlament verabschiedet: Olivenhaine werden für den Bergbau geöffnet!

Das in der Öffentlichkeit als „Super-Genehmigung“ bezeichnete Gesetz, das ökologische Bedenken aufwirft, wurde in der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) angenommen. Damit wurde der Weg für Bergbauaktivitäten in Olivenhainen, speziellen Schutzgebieten und archäologischen Stätten geebnet. Es wurden wichtige Änderungen bezüglich UVP-Verfahren, Lizenzregelungen, forstwirtschaftlichen Genehmigungen und Rehabilitationsverpflichtungen eingeführt.

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EILMELDUNG... „Super-Genehmigungs“-Gesetz vom Parlament verabschiedet: Olivenhaine werden für den Bergbau geöffnet!

Das in der Generalversammlung der TBMM angenommene Gesetz zur Änderung einiger Gesetze sieht tiefgreifende Veränderungen im Umweltrecht und in der Bergbaupraxis vor. Das Gesetz macht zahlreiche Gebiete mit Schutzstatus, von Olivenhainen bis hin zu archäologischen Stätten, für Bergbauaktivitäten zugänglich. Eine der am stärksten kritisierten Regelungen ist die Abschaffung der Entscheidung „UVP nicht erforderlich“.

UVP-VERFAHREN NEU GEREGELT

Mit dem Gesetz wurde der UVP-Artikel im Umweltgesetz geändert. Die Entscheidung „UVP nicht erforderlich“ wurde aufgehoben; Genehmigungen können nur noch für Projekte erteilt werden, für die eine „UVP-positiv“-Entscheidung vorliegt. Dies stellt jedoch kein Hindernis für die Beantragung von Lizenzen oder Förderungen dar. Mit der Regelung soll verhindert werden, dass die Entscheidung „UVP nicht erforderlich“ zu Fehlinterpretationen führt.

DEFINITIONEN UND GEBÜHREN IM BERGBAUGESETZ GEÄNDERT

Die Definition der Lizenzgebühr wurde unter Ausschluss der Sicherheitsleistung für die Umweltverträglichkeit neu gestaltet. Die Rehabilitationsgebühr wird nun getrennt von der Lizenzgebühr geregelt.

Die neue Definition wird jährlich basierend auf Parametern wie Basisgebühr und Lizenzdauer berechnet und auf verschiedene Budgetposten für Such- und Betriebslizenzen aufgeteilt. Zudem wurden dem Gesetz neue Begriffe wie „Ausschuss“, „Rehabilitation“ und „Einziehungsstelle“ hinzugefügt.

ÄRA DER „SUPER-BEFUGNIS“ BEI GENEHMIGUNGSFRISTEN

Gemäß der Regelung werden Genehmigungsverfahren in sensiblen Gebieten wie speziellen Umweltschutzgebieten, Nationalparks, Feuchtgebieten, Wäldern, Tourismusgebieten und archäologischen Stätten beschleunigt.

Die Generaldirektion für Bergbau und Erdölangelegenheiten (MAPEG) wird Stellungnahmen der zuständigen Institutionen einholen. Erfolgt innerhalb von 3 Monaten keine Antwort, wird eine zusätzliche Frist von einem Monat gewährt; bleibt auch nach Ablauf dieser Frist eine Antwort aus, gilt die Genehmigung als erteilt.

In Waldgebieten wird auf Antrag der MAPEG innerhalb von 3 Monaten eine kostenlose Genehmigung für 24 Monate erteilt. Auf Anfrage kann diese Frist um 12 Monate verlängert werden.

BERGBAU WIRD AUCH BEI ÄNDERUNG DES LIZENZGEBIETS FORTGESETZT

Selbst wenn ein Gebiet nach der Lizenzerteilung unter Schutz gestellt wird, werden die Aktivitäten nicht gestoppt. Sollten jedoch Kulturgüter im Lizenzgebiet entdeckt werden, ist die Zustimmung des Ministeriums für Kultur und Tourismus erforderlich. Wird keine Zustimmung erteilt, wird der Investor für die bis dahin getätigten Ausgaben entschädigt.

SCHWEIGEN DER INSTITUTION BEI UVP-STELLUNGNAHME GILT ALS ZUSTIMMUNG

Im Rahmen des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens sind die Institutionen verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten eine Stellungnahme abzugeben. Institutionen, die eine zusätzliche Frist mit Begründung beantragen, erhalten einen weiteren Monat. Die Stellungnahme einer Institution, die sich innerhalb der angegebenen Frist nicht äußert, gilt als positiv.

Darüber hinaus können Institutionen, die zuvor eine Genehmigung erteilt haben, im UVP-Verfahren nachträglich keine negative Stellungnahme abgeben. Bei Projekten mit positiver UVP-Entscheidung müssen alle Verfahren spätestens innerhalb eines Monats abgeschlossen sein.

Das Gesetz definiert zudem „strategische“ und „kritische“ Rohstoffe neu. Die Lizenzierung von Rohstoffen, die für die nationale Sicherheit und den wirtschaftlichen Wohlstand als kritisch eingestuft werden, erfolgt im Rahmen des Prinzips des übergeordneten öffentlichen Interesses.

Der auf Antrag des Ministeriums für Energie und natürliche Ressourcen gebildete Ausschuss kann die Erteilung von Genehmigungen in diesen Gebieten ermöglichen.

Bei Bedarf kann auch eine beschleunigte Enteignung durchgeführt werden.

REHABILITATIONSGEBÜHR WIRD OBLIGATORISCH

Mit der neuen Regelung wird die Rehabilitationsgebühr getrennt von der Lizenzgebühr und in gleicher Höhe erhoben. Diese Beträge werden auf einem Terminkonto verzinst und dürfen ausschließlich für die Rehabilitation verwendet werden.

Diese Mittel können nicht gepfändet, übertragen oder verpfändet werden. Nach Abschluss der Rehabilitationsverpflichtung werden nicht genutzte Beträge an die Unternehmen zurückerstattet.

Bei Lizenzwiderruf werden nicht gezahlte Beträge gemäß dem Verfahren zur Einziehung öffentlicher Forderungen verfolgt.

REHABILITATIONSVERPFLICHTUNG AUCH FÜR ÖFFENTLICHE GEBIETE

Rohstoffgebiete, die sich nicht in Staatsbesitz befinden, unterliegen wie privat lizenzierte Gebiete der Rehabilitationspflicht. Die Rehabilitation in Gebieten, die von öffentlichen Einrichtungen betrieben werden, wird aus dem Budget der jeweiligen Einrichtung finanziert.

Die betreffende öffentliche Einrichtung kann die Rehabilitation an das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft übertragen. Werden Rehabilitationsmängel nicht innerhalb eines Monats behoben, wird der Betrieb eingestellt.

WAS BRINGT UND WAS NIMMT DAS GESETZ?

Das „Super-Genehmigungs“-Gesetz zielt darauf ab, Investitionsprozesse durch die Vereinfachung der Bürokratie bei der Bewertung von Umweltauswirkungen zu beschleunigen. Es gibt jedoch zunehmend Kritik, dass der Vorrang des Umweltschutzes zugunsten administrativer Erleichterungen in den Hintergrund gedrängt wird.


Nachrichtenquelle: 12punto

Olivenhain