Marmorsteinbruch-Skandal in Kaş gestoppt: Gericht hebt Genehmigung auf
Das geplante Marmorsteinbruchprojekt im Stadtteil Gökçeyazı in Kaş, das auf Waldgebiet errichtet werden sollte, wurde vom Gericht gestoppt, nachdem ein Sachverständigengutachten es als nicht im öffentlichen Interesse befindlich eingestuft hatte; archäologische Funde und Warnungen vor Umweltschäden während der Ortsbesichtigung waren für die Entscheidung ausschlaggebend.
Die von der Gouverneursverwaltung Antalya erteilte Entscheidung, dass für das geplante Marmorsteinbruchprojekt auf einem als Waldgebiet ausgewiesenen Grundstück im Stadtteil Gökçeyazı im Bezirk Kaş in Antalya keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sei, wurde vom Gericht aufgehoben. In dem von der Umwelt- und Kulturvereinigung Kaş und den Dorfbewohnern angestrengten Verfahren wurde in dem nach der gerichtlichen Ortsbesichtigung am 30. Mai 2025 erstellten Gutachten betont, dass es sich bei dem gesamten Gebiet um Waldfläche handele und deren Schutz im öffentlichen Interesse zwingend erforderlich sei.
Wie Yusuf Yavuz berichtet, wurde die UVP-Entscheidung auf Grundlage des Berichts aufgehoben, der auch die Einschätzung des im Sachverständigengremium des Gerichts vertretenen Bergbauingenieurs enthielt: „Aufgrund der in den vorangegangenen Abschnitten detailliert dargelegten Gründe ist die Überzeugung entstanden, dass ein übergeordnetes öffentliches Interesse daran besteht, das untersuchte Gelände in seinem derzeitigen Zustand zu erhalten.“
DIE UVP-BEFREIUNG DER GOUVERNEURSVERWALTUNG HATTE FÜR EMPÖRUNG GESORGT
Die Gouverneursverwaltung Antalya (Provinzdirektion für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel) hatte im November 2024 entschieden, dass für das Projekt zur Errichtung eines Marmorsteinbruchs in den Grenzen des Dorfes Gökçeyazı keine UVP erforderlich sei. Es wurde angegeben, dass das Lizenzgebiet westlich des Demre-Tals eine Fläche von 95,5 Hektar umfasst und das in Ankara ansässige Unternehmen Kentaş Madencilik Sanayi AŞ plante, in der ersten Phase auf einem Viertel dieser Fläche mit dem Betrieb zu beginnen.

DORFBEWOHNER UND VEREINIGUNG ZIEHEN VOR GERICHT
Die Umwelt- und Kulturvereinigung Kaş und die Bewohner von Gökçeyazı, die darauf hinwiesen, dass die unberührte Waldregion durch den Marmorsteinbruch unwiederbringlich zerstört würde, reichten Klage auf Aufhebung der UVP-Entscheidung ein. Die Proteste am Projektstandort wurden auch von Bürgern aus dem Zentrum von Kaş und umliegenden Siedlungen sowie von verschiedenen politischen Vertretern unterstützt.
ARCHÄOLOGISCHE FUNDE BEI ORTSBESICHTIGUNG ENTDECKT
Das vom 3. Verwaltungsgericht Antalya beauftragte siebenköpfige Sachverständigengremium untersuchte das Projektgelände am 30. Mai 2025. Bei der von der Gendarmerie begleiteten Ortsbesichtigung wurden archäologische Funde auf dem Gelände entdeckt. Die während der Besichtigung identifizierten Kulturgüter in dem Gebiet, für das die regionale Denkmalschutzbehörde zuvor eine positive Stellungnahme abgegeben hatte, wurden registriert und unter Schutz gestellt.

UNTERNEHMEN BEGANN ARBEITEN VOR ABSCHLUSS DES RECHTSVERFAHRENS
Der Bericht, der von einem Gremium aus Archäologen, Bergbau-, Umwelt-, Forst-, Geologie-, Agrar- und Vermessungsingenieuren erstellt wurde, wurde am 30. Juni fertiggestellt. In dem Bericht wurde festgestellt, dass das Marmorsteinbruchprojekt, das die Lebensgrundlage der Dorfbewohner bedroht, die ihren Lebensunterhalt mit Olivenanbau, Imkerei und Kleinviehhaltung bestreiten, zu schwerwiegenden Verlusten im unberührten Macchie-Ökosystem führen würde. Dennoch wurde berichtet, dass das Unternehmen bereits zwei Wochen zuvor ohne Abwarten des Gerichtsurteils Baumaschinen auf das Gelände geschickt und mit den Arbeiten begonnen hatte.
GERICHT ENTSCHEIDET AUF AUFHEBUNG
Die Umwelt- und Kulturvereinigung Kaş wandte sich an das Bezirksamt und forderte die Offenlegung der Arbeitsgenehmigungen des Unternehmens, das während des laufenden Gerichtsverfahrens auf dem Gelände tätig geworden war. Daraufhin hob das Gericht die Entscheidung auf, dass für den Marmorsteinbruch keine UVP erforderlich sei.
STRAFANZEIGE GEGEN PERSONAL, DAS WALDGENEHMIGUNG ERTEILTE
Der Anwalt der Kläger, Tunca Koç, erklärte nach der Aufhebungsentscheidung, dass in der Projektvorstellungsdatei angegeben worden sei, dass in dem Gebiet, in dem Tausende Bäume stehen, nur 17 Kalabrische Kiefern gefällt würden, und sagte: „Zählen die wunderschönen Erdbeerbäume und Eichen etwa nicht als Bäume? Wir werden Strafanzeige gegen das Personal der Forstbehörde erstatten, das die Genehmigung in dieser Angelegenheit ausgestellt hat.“ Koç erinnerte daran, dass auch die Auswirkungen auf die Wasserressourcen in der Entscheidung berücksichtigt wurden, und betonte, dass der Staat durch solche Praktiken in Bezug auf Wald-, Wasser- und Landwirtschaftsflächen großen Schaden anrichte. Er erklärte, dass die Vereinigung und die Bewohner von Gökçeyazı für den Schutz des Ökosystems kämpfen.
„SCHUTZ“-EMPFEHLUNG DES INGENIEURS IM BERICHT FÄLLT AUF
Es fiel auf, dass auch der als Sachverständiger hinzugezogene Bergbauingenieur in seinem Bericht die Ansicht vertrat, dass das Projektgelände in seinem derzeitigen Zustand geschützt werden müsse. In dem Bericht hieß es: „Aufgrund der in den vorangegangenen Abschnitten detailliert dargelegten Gründe ist die Überzeugung entstanden, dass ein übergeordnetes öffentliches Interesse daran besteht, das untersuchte Gelände in seinem derzeitigen Zustand zu erhalten.“ Darüber hinaus wies der Bericht auf die Bedeutung der Region für den Tourismus, die Zerstörung der Waldintegrität, die Veränderung der Topografie, die negativen Auswirkungen auf das Ökosystem, den Verlust von Flora und Fauna, die Zerstörung von Lebensräumen, die Unzulänglichkeit der wirtschaftlichen Bewertungen und die Tatsache hin, dass die entstehende visuelle Verschmutzung von einem weiten Panorama aus sichtbar sein würde.
Nachrichtenquelle: 12punto
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