Details zur Neuregelung für Millionen Autofahrer: Bedingter Rabatt bei Mautverstößen
Die Generaldirektion für Autobahnen hat eine wichtige Änderung der Verordnung über die Festlegung und Anwendung von Mautgebühren auf Autobahnen vorgenommen.
Laut einer im Amtsblatt vom gestrigen Tag veröffentlichten Änderung müssen diejenigen, die Autobahnen ohne Bezahlung nutzen und die 15-tägige Frist für eine „straffreie Zahlung“ verpassen, bei einer Zahlung innerhalb von 45 Tagen nur noch eine einfache statt einer vierfachen Strafe entrichten. Bisher wurde bei einer Überschreitung der 15-Tage-Frist eine Strafe in Höhe des Vierfachen der Mautgebühr erhoben.
Mit der neuen Änderung wurde die Bestimmung eingeführt, dass die betreffenden Strafen unabhängig davon vollstreckt werden, ob sie offiziell „zugestellt“ wurden oder nicht. Aydın Ağaoğlu, Vorsitzender der Verbraucherkonföderation (Tüketici Konfederasyonu), der die Fragen von Hürriyet zu diesem Thema beantwortete, erklärte: „Dass die Strafe auf das Einfache reduziert wird, ist sehr richtig, aber im Recht gibt es keine Strafe ohne vorherige Benachrichtigung. Auf staatlichen Autobahnen erfolgt eine Benachrichtigung, bei privaten Betreibern jedoch nicht.“
Ağaoğlu kritisierte das Fehlen einer Guthabenanzeige bei HGS-Etiketten und erklärte, dass es in einer Zeit, in der die Technologie so weit fortgeschritten sei, inakzeptabel sei, dass der Verbraucher während der Durchfahrt weder die Gebühr noch sein Guthaben einsehen könne. Ağaoğlu sagte: „Es ist ein Grundprinzip des Rechts, dass keine Schulden erhoben werden können, ohne sie den Betroffenen mitzuteilen. Dabei liegen den Unternehmen die Telefonnummern aller Kennzeicheninhaber vor. Eine Benachrichtigung ist nur eine SMS entfernt. Wenn ein Verbraucher gegen eine ohne Benachrichtigung zugestellte Forderung bei der Verbraucherschlichtungsstelle Klage einreicht, wird er gewinnen.“
Ağaoğlu erklärte den entscheidenden Punkt für einen Einspruch gegen Bußgeldbescheide wegen unzulässiger Durchfahrten wie folgt:
„Der entscheidende Punkt ist, dass die 15-tägige Frist für eine straffreie Zahlung für den Verbraucher erst mit der Zustellung beginnt. Somit beginnt die 15-tägige Frist rechtlich erst ab dem Datum der Kenntnisnahme. Wenn beispielsweise eine Benachrichtigung zugestellt oder ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wurde, sollte der Verbraucher die eigentliche Durchfahrtsgebühr bezahlen und gegen den Rest Einspruch erheben. Der Verbraucher kann die Durchfahrtsgebühr von tausend Lira bezahlen und bei den Verbraucherschlichtungsstellen Einspruch gegen die restlichen 4.000 Lira an Strafe sowie die Vollstreckungskosten einlegen. Es gehen tausende Beschwerden ein, weil private Unternehmen Bußgelder ohne vorherige Benachrichtigung versenden.“
Nachrichtenquelle : 12punto
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