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Ab dem 1. Januar keine ausländischen Flaggen mehr in Dänemark

Das dänische Parlament hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der ab dem 1. Januar 2025 nur noch das Hissen der dänischen Flagge erlaubt. Das Gesetz verbietet das Zeigen ausländischer Flaggen und sieht Strafen bei Verstößen vor.

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Ab dem 1. Januar keine ausländischen Flaggen mehr in Dänemark

Das dänische Parlament hat gestern einen Gesetzentwurf verabschiedet, der das Hissen ausländischer Flaggen ab dem 1. Januar 2025 verbietet. Der Entwurf wurde von der Regierung und einer breiten Mehrheit im Parlament als Fortführung eines Beschlusses vom 12. März 2024 eingebracht, der die Wiedereinführung des Verbots für das Hissen von Flaggen anderer Länder zum Ziel hatte.

Der dänische Justizminister Peter Hummelgaard gab die Verabschiedung des Gesetzes in einer schriftlichen Erklärung bekannt. Hummelgaard sagte: "Ich begrüße es, dass das Parlament die Regeln für das Flaggenhissen so neu geordnet hat, dass als allgemeine Regel in Dänemark nur noch die Landesflagge gehisst werden darf."

Hummelgaard betonte, dass die dänische Flagge das wichtigste nationale Symbol des Landes sei und fügte hinzu: "Die Flagge vereint die Dänen als Volk und sollte einen besonderen Status genießen."

Von der neuen gesetzlichen Regelung ausgenommen sind Flaggen regionaler oder internationaler Organisationen wie der Vereinten Nationen (UN) und der Europäischen Union (EU) sowie die Flaggen von Finnland, den Färöer-Inseln, Grönland, Island, Norwegen, Schweden und Deutschland.

Gemäß dem neuen Gesetz ist es Bürgern, Unternehmen und Institutionen im Land ab Jahresbeginn untersagt, Flaggen anderer Länder zu hissen; Verstöße werden geahndet.

In Dänemark gibt es bereits seit über einem Jahrhundert bestimmte Regeln für das Flaggenhissen, einschließlich eines Verbots für nationale und regionale Flaggen anderer Länder. Der Oberste Gerichtshof hatte am 22. Juni 2023 in einem Fall bezüglich des Hissens der US-Flagge festgestellt, dass das bestehende Verbot aus einem Exekutivbefehl von 1915 nicht über die erforderliche Rechtsgrundlage verfügte.




Nachrichtenquelle: 12punto

Dänemark