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Deutschland verweigert Einbürgerung für das Teilen von Palästina-Slogans: „Vom Fluss bis zum Meer“ verboten

Einem in Deutschland gefassten Beschluss zufolge wird Personen, die den bekannten Slogan des palästinensischen Widerstands „Vom Fluss bis zum Meer“ auf ihren Social-Media-Konten verbreiten, die Einbürgerung verwehrt.

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Deutschland verweigert Einbürgerung für das Teilen von Palästina-Slogans: „Vom Fluss bis zum Meer“ verboten

Personen, die den Slogan „Vom Fluss bis zum Meer“, ein Symbol des palästinensischen Widerstands, in sozialen Medien teilen, mit „Gefällt mir“ markieren oder kommentieren, wird die deutsche Staatsbürgerschaft nicht erteilt.

Dem Bericht zufolge wird in der vom Innenministerium erstellten Verordnung für Einbürgerungen explizit darauf hingewiesen, dass der Slogan „Vom Fluss bis zum Meer“ als Grund für die Ablehnung eines Einbürgerungsantrags angeführt wird.

Wie der Norddeutsche Rundfunk (NDR) berichtet, können Personen, die den Slogan „Vom Fluss bis zum Meer“ in sozialen Medien verwenden, liken oder kommentieren, nicht die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Die Geschichte des Slogans „Vom Fluss bis zum Meer“ reicht bis in die 1960er Jahre zurück. Der damals von der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) verwendete Slogan drückt das Ziel aus, Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer, also das gesamte israelische Staatsgebiet, vollständig zu befreien.

Das Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland war am 27. Juni in Kraft getreten.


Nachrichtenquelle: AA

Deutschland Deutsche Staatsbürgerschaft doppelte Staatsbürgerschaft Staatsbürgerschaftsgesetz Palästina