Deutschlands neue Regelung ist gestartet: Wer 6 Punkte sammelt, kann einreisen
Mit der heute in Kraft getretenen Chancenkarte ist es möglich, zur Arbeitssuche nach Deutschland zu reisen. Für die Beantragung müssen 6 Punkte gesammelt werden. Hier sind die Details...
Die Chancenkarte, die im Rahmen des Gesetzes zur Erleichterung der Zuwanderung von Fachkräften eingeführt wurde, tritt zum 1. Juni in Kraft. Die neue Regelung ermöglicht es Personen aus Nicht-EU-Staaten, zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen. Mit der Chancenkarte ist es möglich, auch ohne einen Arbeitsvertrag zu Arbeitszwecken nach Deutschland einzureisen. Das auffälligste Merkmal der neuen Regelung ist das punktbasierte System.
Wie DW Türkçe berichtet, ist die erste Voraussetzung für die Beantragung der Chancenkarte ein Sprachnachweis auf A1-Niveau in Deutsch oder B2-Niveau in Englisch. Zudem ist ein Hochschulabschluss oder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich. Der Antragsteller muss zudem nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Kosten während des Aufenthalts in Deutschland zu decken. Dieser Betrag wurde für 2024 auf monatlich 1027 Euro festgelegt; für ein einjähriges Visum müssen insgesamt 12.324 Euro auf ein Sperrkonto in Deutschland eingezahlt werden. Die Gebühr für den Antrag auf die Chancenkarte beträgt 75 Euro.
SECHS PUNKTE FÜR DAS VISUM ERFORDERLICH
Nach Erfüllung der Grundvoraussetzungen sind für die Chancenkarte mindestens 6 Punkte erforderlich. Das Punktesystem funktioniert wie folgt:
4 Punkte: Personen mit einer in Deutschland anerkannten Qualifikation in Berufen wie Lehrer, Krankenpfleger oder Ingenieur.
3 Punkte: Personen mit mindestens 5 Jahren ununterbrochener Berufserfahrung in ihrem Fachbereich in den letzten 7 Jahren oder Deutschkenntnissen auf B2-Niveau.
2 Punkte: Zwei Jahre Berufserfahrung oder Deutschkenntnisse auf B1-Niveau. Antragsteller unter 35 Jahren erhalten ebenfalls 2 Punkte.
1 Punkt: Wird an Personen unter 40 Jahren vergeben oder an Personen, die sich zuvor bereits mindestens 6 Monate zu nicht-touristischen Zwecken in Deutschland aufgehalten haben. Englischkenntnisse auf C1-Niveau sind ebenfalls einen Punkt wert.
VORÜBERGEHENDE UND KURZFRISTIGE ARBEIT MÖGLICH
Auch vor der neuen Regelung war es möglich, zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen. Das alte Visum zur Arbeitssuche war jedoch auf maximal 6 Monate begrenzt. Zudem war es mit dem alten Visum nicht möglich, während der Arbeitssuche vorübergehende oder kurzfristige Tätigkeiten auszuüben. Der wichtigste Vorteil der Chancenkarte ist, dass sie eine vorübergehende und kurzfristige Beschäftigung während der Arbeitssuche erlaubt. Mit der Chancenkarte kann man bis zu 20 Stunden pro Woche in Nebenjobs arbeiten. Die für die Arbeitssuche gewährte Zeit beträgt ein Jahr und kann in den meisten Fällen nicht verlängert werden. Zudem ist diese Karte nur in Deutschland gültig, das heißt, sie bietet keine Arbeitsmöglichkeit in anderen EU-Ländern. Sobald eine feste Stelle gefunden wurde, muss ein Antrag auf Aufenthaltstitel gestellt werden; die dafür anfallende Gebühr beträgt 100 Euro.
ZIEL: 400 TAUSEND ARBEITSKRÄFTE PRO JAHR
Mit der Chancenkarte, die im Rahmen des im Juni letzten Jahres vom Bundestag verabschiedeten dreistufigen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft tritt, will die Regierung eine Lösung für den Fachkräftemangel finden, eine der größten Herausforderungen für die Wirtschaft. Statistiken zeigen, dass deutschlandweit mehr als 1,5 Millionen Stellen aufgrund von Personalmangel unbesetzt bleiben. Da die Bevölkerung altert und in Kürze viele Menschen in den Ruhestand gehen werden, wird erwartet, dass die erwerbsfähige Bevölkerung weiter schrumpft. Der deutsche Arbeitsminister Hubertus Heil wies auf dieses Problem hin und erklärte, dass aufgrund der in den Ruhestand gehenden Generation bis 2035 ein Bedarf an 7 Millionen neuen Arbeitskräften bestehen werde.
In Deutschland herrscht insbesondere im Gesundheits- und IT-Sektor sowie in Bereichen, die eine Berufsausbildung erfordern, ein Mangel. Mit der Chancenkarte wird angestrebt, dass jedes Jahr 400.000 Menschen aus dem Ausland zum Arbeiten und Leben nach Deutschland kommen. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Katharina Dröge, äußerte ihre Zufriedenheit über das Inkrafttreten der Regelung am 1. Juni mit den Worten: "Der Fachkräftemangel ist ein echtes Risiko für die Wirtschaft des Landes. Das ist nicht nur eine Chance für ausländische Arbeitnehmer, sondern auch für Deutschland."
BLAUE KARTE-REGELUNG
Die ersten Bestimmungen im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes traten am 18. November 2023 in Kraft. In der ersten Phase wurde qualifizierten Fachkräften und Akademikern mit in Deutschland anerkannten Abschlüssen die Arbeitsaufnahme in Deutschland ermöglicht. In diesem Zusammenhang wurden Erleichterungen bei der "Blauen Karte" eingeführt, die erforderliche jährliche Einkommensgrenze gesenkt und der Familiennachzug erleichtert. Mit den zum 1. März 2024 in Kraft getretenen Regelungen wurde zudem der Weg für Personen aus Nicht-EU-Staaten geebnet, in Deutschland zu arbeiten, sofern sie über eine im Herkunftsland offiziell anerkannte Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium sowie zwei Jahre Berufserfahrung verfügen. Zudem wurden Erleichterungen für Krankenpfleger und Pflegekräfte eingeführt, um ihnen die Arbeitsaufnahme in Deutschland zu ermöglichen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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