EGMR verurteilt Griechenland wegen Behandlung von minderjährigem Flüchtling
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Griechenland zur Zahlung von 8.000 Euro verurteilt, da ein unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber entgegen der Europäischen Menschenrechtskonvention behandelt wurde.
Der EGMR entschied, dass Griechenland gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat, der unmenschliche oder erniedrigende Behandlung verbietet, und ordnete die Zahlung von 8.000 Euro Entschädigung an den 16-jährigen Beschwerdeführer O.R. an.
Der unbegleitete afghanische Staatsbürger O.R. war 2018 in der griechischen Hauptstadt Athen, wo er Asyl beantragt hatte, sechs Monate lang ohne Zugang zu Sicherheit, Unterkunft, Hygiene, Nahrung und Betreuung geblieben.
Bereits am 17. Januar hatte der EGMR Griechenland verurteilt, weil die griechische Küstenwache 2014 vor der Insel Pserimos (Keçi Adası) das Feuer auf syrische irreguläre Migranten eröffnet hatte.
Der EGMR stellte einen Verstoß gegen Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Recht auf Leben fest und verurteilte Griechenland zur Zahlung von 80.000 Euro Entschädigung an die Beschwerdeführer.
Nachrichtenquelle: AA
Meistgelesen
Huthis greifen saudischen Tanker an
Das Schreiben nimmt kein Ende: Noch eine FETÖ-Erinnerung
4 Drohnen in der Nähe des US-Generalkonsulats in Erbil abgeschossen
Der Geist, der an der Leggings hängen blieb...
Berühmter Regisseur Ezel Akay und sein Bruder festgenommen
Er nannte die Kommunen, die zur 'Neuen Partei' wechseln werden, und ein Detail zu Istanbul erregte Aufmerksamkeit
Abgeordneter, dem ein Wechsel zur AKP nachgesagt wird, beginnt Überzeugungstour
Die internen Debatten der CHP interessieren mich überhaupt nicht
Kritische Unterscheidung bei der Behauptung zum auswärtigen Essen
Strenge Kontrollen für Fahranfänger