Entscheidung aus Deutschland zu Terroristenführer Öcalan
Wie berichtet wurde, hat das Oberverwaltungsgericht im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) das Verbot der Verwendung von Fotos des PKK-Terroristenführers Abdullah Öcalan bei Versammlungen und Demonstrationen bestätigt.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen wies die Berufung gegen das im November 2017 vom Verwaltungsgericht Düsseldorf erlassene Verbot mit der Begründung zurück, dass die PKK auf der Liste der Terrororganisationen der Europäischen Union (EU) steht und ihre Aktivitäten in Deutschland verboten sind.
VERBOT BESTÄTIGT
Damit hat das Oberverwaltungsgericht das Verbot des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Fotos des Terroristenführers Öcalan bei Versammlungen und Demonstrationen zu verwenden, bestätigt.
Es wurde darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW nicht rechtskräftig ist und gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt werden kann.
Neben dem Foto des PKK-Anführers Öcalan fallen auch Abzeichen und Flaggen der Terrororganisation unter das Verbot, das durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in der Landeshauptstadt festgelegt wurde.
Nachrichtenquelle: AA
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