„Döner“-Streit mit der Europäischen Union: Krise zwischen der Türkei und Deutschland verschärft sich
Die Einspruchsfrist gegen den türkischen Antrag auf Registrierung des Döners, eines der beliebtesten Lebensmittel in Deutschland, ist abgelaufen. Sollte der Döner als geschützte Spezialität eingetragen werden, stünden der Döner-Produktion in Deutschland massive Veränderungen bevor. Von der Fleischqualität über die Gewürze bis hin zur Bezeichnung könnten zahlreiche Anpassungen erforderlich werden. Deutschland hat offiziell Einspruch gegen die Registrierung eingelegt.
Der Antrag eines türkischen Erzeugerverbandes bei der Europäischen Union, den Döner als „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.) registrieren zu lassen, hat in Deutschland für Unmut gesorgt. Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erklärte, man habe die Initiative mit „Erstaunen“ zur Kenntnis genommen; in der Stellungnahme des Ministeriums wurde zudem darauf hingewiesen, dass eine Annahme des Antrags erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen hätte.
DÖNER-STANDARDS
Der bei der EU eingereichte Antrag, für den die dreimonatige Einspruchsfrist nun abgelaufen ist, legt Standards fest, welche Produkte künftig als „Döner“ bezeichnet werden dürfen. Demnach dürften für den Döner weder Fleisch von Jungrindern (bis zu einem Alter von 3 Jahren) noch Putenfleisch verwendet werden. In Deutschland werden jedoch für die Schlachtung bevorzugt jüngere Tiere herangezogen. Zudem wird in Deutschland häufig Putenfleisch für die Döner-Herstellung genutzt, was die Türkei mit ihrem Antrag ausschließen möchte. Diese Praktiken sind in den deutschen Leitsätzen für Döner geregelt. Sollte die EU die g.t.S.-Registrierung der Türkei genehmigen, müsste die Döner-Produktion in Deutschland entsprechend angepasst werden. Die Döner-Hersteller in Deutschland müssten dann das von der Türkei geforderte neue Rezept verwenden. Allein die Verpflichtung, Fleisch von älteren Tieren zu verwenden, würde unter Berücksichtigung der zusätzlichen Haltungskosten voraussichtlich zu einer Verteuerung der Döner-Preise führen. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben dürfte das Produkt nicht mehr unter dem Namen „Döner“ verkauft werden; stattdessen müsste eine Namensänderung vorgenommen werden, etwa zu „Drehspieß“ oder einer anderen Bezeichnung.
DEUTSCHLAND KRITISIERT „MARKTEINGRIFF“
Das deutsche Landwirtschaftsministerium erklärte, die Annahme des türkischen Antrags käme einem Eingriff in den deutschen Markt gleich. In der Stellungnahme wurde betont, dass der Döner in Deutschland weit mehr als nur ein beliebtes Lebensmittel sei und für viele Menschen eine grundlegende Einkommensquelle darstelle.
VERMITTLUNGSGESPRÄCHE
Während Berlin Einspruch gegen den Registrierungsantrag eingelegt hat, werden diese Einwände derzeit gemäß den EU-Verfahren geprüft. Sollten die Einsprüche akzeptiert werden, wird Brüssel die Parteien aus Deutschland und der Türkei zu Vermittlungsgesprächen einladen. Es wird erwartet, dass den Delegationen für eine Einigung eine Frist von sechs Monaten eingeräumt wird.
Nachrichtenquelle: 12punto
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