Was sind die Streitpunkte zwischen der Türkei und Griechenland? Die 'Ägäis-Frage' in Bildern
Die bestehenden Streitigkeiten zwischen der Türkei und Griechenland über maritime Zuständigkeitsbereiche in der Ägäis dauern im Rahmen der Komplexität des Völkerrechts an und beeinflussen die Beziehungen zwischen den beiden Ländern. Themen wie Hoheitsgewässer, Festlandsockel und die Entmilitarisierung der Inseln gehören zu den grundlegenden Faktoren, die die Spannungen in der Region verschärfen.
Die Streitigkeiten zwischen der Türkei und Griechenland über die maritimen Zuständigkeitsbereiche in der Ägäis bleiben ein seit vielen Jahren bestehendes Problem auf der Tagesordnung.
Diese Probleme lassen sich unter zahlreichen Themen zusammenfassen, darunter Hoheitsgewässer, Festlandsockel, die Entmilitarisierung von Inseln, Ansprüche auf den Luftraum sowie Such- und Rettungsaktivitäten.
Die Grenze der Hoheitsgewässer zwischen der Türkei und Griechenland ist noch nicht endgültig festgelegt. Während die Breite sowohl der türkischen als auch der griechischen Hoheitsgewässer in der Ägäis auf 6 Seemeilen festgelegt ist, stellt dieser Umstand nach internationalem Recht ein Problem dar.
Die Erklärung des griechischen nationalen Luftraums auf 10 Seemeilen sowie Überschneidungen in den Such- und Rettungsgebieten führen zu einer Vertiefung der bestehenden Probleme.
Griechenland hält trotz einer Breite seiner Hoheitsgewässer von 6 Seemeilen an seinen Behauptungen fest, dass der nationale Luftraum 10 Seemeilen betrage.
Auch die Such- und Rettungsaktivitäten (SAR) in der Ägäis führen zu Unsicherheiten zwischen der Türkei und Griechenland.
Gemäß dem Hamburger Übereinkommen von 1979 basiert die Koordinierung von Such- und Rettungsgebieten auf Vereinbarungen zwischen den betroffenen Parteien. Da jedoch beide Länder das Thema als eine Frage der „nationalen Souveränität“ betrachten, werden der notwendige Konsens und die Kommunikation für SAR-Einsätze behindert.
Die geografische Lage der Küsten in der Ägäis macht die Festlegung einer Seegrenze zwischen den beiden Ländern erforderlich. Das Bestreben Griechenlands, seine Hoheitsgewässer auf 12 Seemeilen auszudehnen, stellt für die Türkei ein ernstes Problem dar.
In einem solchen Fall würde Griechenland 70 % der Ägäis kontrollieren, während der Anteil der Türkei auf unter 10 % sinken würde.
Ein ähnliches Problem besteht auch in Bezug auf den Festlandsockel. Derzeit verfügen die Türkei und Griechenland in der Ägäis über keinen abgegrenzten maritimen Zuständigkeitsbereich jenseits ihrer Hoheitsgewässer von 6 Seemeilen.
Diese Situation unterstreicht die Notwendigkeit, die Seegrenzen zwischen den beiden Küstenstaaten festzulegen.
Ein weiteres wichtiges Thema ist der Status der ostägäischen Inseln als „entmilitarisierte Zone“ im Rahmen des Vertrags von Lausanne von 1923 und des Pariser Vertrags von 1947.
Diese internationalen Abkommen verpflichten Griechenland rechtlich dazu, diese Inseln nicht zu bewaffnen.
Dennoch setzt Griechenland entgegen den Einwänden der Türkei die Bewaffnung der Inseln unter Verstoß gegen diese Abkommen fort.
Auch der rechtliche Status einiger geografischer Formationen in der Ägäis ist Gegenstand von Diskussionen.
Die Einwände der Parteien gegen den Krieg stützen sich auf die Auslegung internationaler Verträge.
Die Türkei erhebt keinen Anspruch auf Inseln, die Griechenland international zugesprochen wurden, vertritt jedoch den Standpunkt, dass es in der Ägäis zahlreiche Formationen gibt, die dem Nachbarland nicht überlassen wurden.
All diese Faktoren verdeutlichen, dass eine Überprüfung der Probleme im Zusammenhang mit den maritimen Zuständigkeitsbereichen in der Ägäis, des Völkerrechts sowie der Lösungswege zwingend erforderlich ist.
Nachrichtenquelle : 12punto
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