Gesetzentwurf zur „gemeinsamen Sorge“ nach Scheidung in Japan verabschiedet
In Japan wurde ein Gesetzentwurf zur „gemeinsamen Sorge“ verabschiedet. Das Gesetz, das bis 2026 in Kraft treten soll, erlaubt geschiedenen Paaren, zwischen „alleiniger Sorge“ und „gemeinsamer Sorge“ zu wählen.
In Japan hat das Parlament einen Gesetzentwurf gebilligt, der es geschiedenen Paaren ermöglicht, sich das Sorgerecht für ihre Kinder zu teilen.
Der vom japanischen Oberhaus verabschiedete Entwurf wurde sowohl von der regierenden Liberaldemokratischen Partei (LDP) als auch von Oppositionsparteien, darunter der Konstitutionell-Demokratischen Partei (CDP), unterstützt.
Nach dem neuen Gesetz können geschiedene Paare zwischen der „alleinigen Sorge“ und der „gemeinsamen Sorge“ wählen.
Bei einer Entscheidung für die „gemeinsame Sorge“ ist bei langfristigen Entscheidungen über die Zukunft des Kindes, einschließlich Bildung und Gesundheit, das Einvernehmen beider Elternteile erforderlich.
Sollten sich die Eltern nicht einigen können, werden die örtlichen Familiengerichte eingeschaltet, um eine endgültige Entscheidung über das Sorgerecht zu treffen.
SCHRITT ZUR „GEMEINSAMEN SORGE“ NACH 80 JAHREN
Die neue Gesetzesänderung wird bis 2026 in Kraft treten und kann rückwirkend auch auf bereits geschiedene Paare angewendet werden.
Das geltende Zivilgesetzbuch sah vor, dass das Sorgerecht nur einem Elternteil übertragen werden konnte, was in der Regel die Mutter war.
Damit ändert Japan, das bisher das einzige G7-Land war, das die „gemeinsame Sorge“ rechtlich nicht anerkannte, seine seit fast 80 Jahren verfolgte Politik.
KLAGEN ÜBER „ENTFREMDUNG VON KINDERN“ DURCH GESCHIEDENE ELTERN
Die „einvernehmliche Scheidung“, bei der beide Parteien ein Dokument unterzeichnen, um die Ehe gegenseitig zu beenden, ist in Japan weit verbreitet.
In dem Land wird das Sorgerecht meist den Müttern zugesprochen. Die Person, die das Sorgerecht erhält, kann den Zugang des anderen Elternteils zu den Kindern verhindern.
Während geschiedene Paare bei Besuchsregelungen frei sind, überträgt das Gericht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung das Sorgerecht an einen der beiden Elternteile.
Dieses System in Japan wird von zahlreichen geschiedenen Eltern kritisiert, die sich darüber beklagen, von ihren Kindern „entfremdet“ zu werden.
Nachrichtenquelle: AA
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