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Immobilienverkauf an Bürger zweier Länder verboten!

Das lettische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das den Erwerb von Immobilien im Land durch Bürger aus Russland und Belarus einschränkt.

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Immobilienverkauf an Bürger zweier Länder verboten!

Das lettische Parlament hat aus Gründen der nationalen Sicherheit ein Gesetz verabschiedet, das russischen und belarussischen Staatsbürgern den Erwerb von Immobilien im Land untersagt. 

Die unter dem Namen „Gesetz zur Einschränkung von Transaktionen, die die nationale Sicherheit gefährden“ angenommene Regelung betrifft neue Immobilienkäufe und gilt ausschließlich für Transaktionen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes getätigt werden.

Immobilien, die sich bereits im Besitz von russischen oder belarussischen Staatsbürgern befinden, sind von diesem Verbot nicht betroffen.

Allerdings dürfen russische oder belarussische Staatsbürger, die über eine ständige Aufenthaltserlaubnis in Lettland verfügen, weiterhin eine Wohnimmobilie erwerben. Zudem sind Immobilien, die durch Erbschaft oder gerichtliche Entscheidung erworben wurden, von dem Verbot ausgenommen.

ÄHNLICHE ENTSCHEIDUNG IN FINNLAND

Dieser Schritt Lettlands erinnert an Finnland, das bereits zuvor eine ähnliche Regelung eingeführt hatte. 

Auch in Finnland können nur russische Staatsbürger mit einer ständigen Aufenthaltserlaubnis Immobilien erwerben.


Nachrichtenquelle: 12punto

Immobilien