Immobilienverkauf an Bürger zweier Länder verboten!
Das lettische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das den Erwerb von Immobilien im Land durch Bürger aus Russland und Belarus einschränkt.
Das lettische Parlament hat aus Gründen der nationalen Sicherheit ein Gesetz verabschiedet, das russischen und belarussischen Staatsbürgern den Erwerb von Immobilien im Land untersagt.
Die unter dem Namen „Gesetz zur Einschränkung von Transaktionen, die die nationale Sicherheit gefährden“ angenommene Regelung betrifft neue Immobilienkäufe und gilt ausschließlich für Transaktionen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes getätigt werden.
Immobilien, die sich bereits im Besitz von russischen oder belarussischen Staatsbürgern befinden, sind von diesem Verbot nicht betroffen.
Allerdings dürfen russische oder belarussische Staatsbürger, die über eine ständige Aufenthaltserlaubnis in Lettland verfügen, weiterhin eine Wohnimmobilie erwerben. Zudem sind Immobilien, die durch Erbschaft oder gerichtliche Entscheidung erworben wurden, von dem Verbot ausgenommen.
ÄHNLICHE ENTSCHEIDUNG IN FINNLAND
Dieser Schritt Lettlands erinnert an Finnland, das bereits zuvor eine ähnliche Regelung eingeführt hatte.
Auch in Finnland können nur russische Staatsbürger mit einer ständigen Aufenthaltserlaubnis Immobilien erwerben.
Nachrichtenquelle: 12punto
Meistgelesen
Huthis greifen saudischen Tanker an
Das Schreiben nimmt kein Ende: Noch eine FETÖ-Erinnerung
4 Drohnen in der Nähe des US-Generalkonsulats in Erbil abgeschossen
Der Geist, der an der Leggings hängen blieb...
Berühmter Regisseur Ezel Akay und sein Bruder festgenommen
Er nannte die Kommunen, die zur 'Neuen Partei' wechseln werden, und ein Detail zu Istanbul erregte Aufmerksamkeit
Abgeordneter, dem ein Wechsel zur AKP nachgesagt wird, beginnt Überzeugungstour
Die internen Debatten der CHP interessieren mich überhaupt nicht
Kritische Unterscheidung bei der Behauptung zum auswärtigen Essen
Strenge Kontrollen für Fahranfänger