IStGH-Berufungskammer gibt Israels Einspruch gegen die Zuständigkeit des IStGH statt
Die Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat die Entscheidung der Vorverfahrenskammer, mit der Israels Einspruch gegen die Zuständigkeit des IStGH für Israel zurückgewiesen wurde, aufgehoben und eine erneute Prüfung des Einspruchs angeordnet.
Israel hatte gegen die Entscheidung der Vorverfahrenskammer Berufung eingelegt, die den Einspruch Israels gegen die Zuständigkeit des IStGH für Israel zurückgewiesen hatte.
Die Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hob die Entscheidung der Vorverfahrenskammer mit der Begründung auf, dass diese die Argumente Israels bezüglich seines Rechts, die Zuständigkeit des Gerichts anzufechten, nicht ausreichend gewürdigt habe. Die Berufungskammer ordnete eine erneute Prüfung des israelischen Einspruchs an.
Nachdem IStGH-Chefankläger Karim Khan am 20. Mai 2024 Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joav Gallant wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen beantragt hatte, legte Israel Einspruch gegen die Zuständigkeit des IStGH für seine Staatsbürger ein. Die Vorverfahrenskammer hatte damals gegen Israel entschieden und erklärt, es sei zu früh, um derartige Argumente zu bewerten.
ANTRAG AUF AUSSETZUNG DES HAFTBEFEHLS ABGELEHNT
Die Berufungskammer lehnte zudem den Antrag Israels ab, die Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant bis zur Klärung der Zuständigkeitsfrage auszusetzen. Die Berufungskammer erklärte, dass dieses Thema nicht in direktem Zusammenhang mit der Zuständigkeitsfrage stehe und die Vorverfahrenskammer darüber entscheiden müsse.
Nachrichtenquelle: İHA
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