Nikaragua reicht Klage gegen Deutschland wegen 'Unterstützung Israels' ein
Nikaragua hat vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) Klage gegen Deutschland eingereicht, mit der Begründung, Deutschland unterstütze den "Völkermord Israels in Gaza"
Nikaragua hat vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) Klage gegen Deutschland eingereicht und den Erlass einstweiliger Maßnahmen beantragt. Begründet wird dies damit, dass Deutschland durch politische, finanzielle und militärische Unterstützung der israelischen Handlungen in Gaza "die Begehung eines Völkermords erleichtert" habe.
In einer schriftlichen Erklärung des IGH wurde bekannt gegeben, dass Nikaragua Klage gegen Deutschland eingereicht hat.
Der Erklärung zufolge wirft Nikaragua Deutschland vor, seinen internationalen Verpflichtungen in den besetzten palästinensischen Gebieten, insbesondere im Gazastreifen, nicht nachzukommen.
In seinem Antrag an den Gerichtshof beschuldigt Nikaragua Deutschland, durch die politische, finanzielle und militärische Unterstützung Israels sowie durch die Einstellung der Mittel für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) "die Begehung eines Völkermords durch Israel erleichtert und jedenfalls seine Verpflichtung, alles in seiner Macht Stehende zur Verhinderung eines Völkermords zu tun, nicht erfüllt zu haben".
Nikaragua argumentiert, dass Deutschland mit seiner Unterstützung für Israel gegen das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 (Völkermordkonvention), die Genfer Konventionen von 1949 und deren Zusatzprotokolle, die unverletzlichen Grundsätze des humanitären Völkerrechts sowie andere allgemeine Normen des Völkerrechts verstoße.
Unter Hinweis auf das "anerkannte Risiko eines Völkermords am palästinensischen Volk im Gazastreifen" seit Oktober 2023 erinnerte Nikaragua daran, dass "jedes Land, das Vertragspartei der Völkermordkonvention ist, gemäß dem Übereinkommen verpflichtet ist, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um die Begehung dieses Verbrechens zu verhindern".
Nikaragua beantragte beim Gerichtshof den Erlass einstweiliger Maßnahmen gemäß Artikel 41 des IGH-Statuts sowie der Artikel 73, 74 und 75 der Verfahrensordnung, mit der Begründung, dass "Deutschland an dem mutmaßlichen Völkermord im Gazastreifen sowie an schwerwiegenden Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und andere zwingende Normen des allgemeinen Völkerrechts beteiligt ist".
Nachrichtenquelle: AA
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