Rekordzahl an Einbürgerungen nach Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz, das 2024 in Deutschland in Kraft trat, hat zu einem Rekordanstieg bei den Einbürgerungsanträgen geführt.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erreichte die Zahl der Ausländer, die 2024 die deutsche Staatsbürgerschaft annahmen, 291.955. Dies entspricht einem Anstieg von 91.860 Personen im Vergleich zum Vorjahr.
NEUES GESETZ ERLEICHTERT EINBÜRGERUNG
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz, das am 27. Juni 2024 in Kraft trat, hat den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft für Ausländer erleichtert. Eine der wichtigsten Änderungen durch das Gesetz war die Verkürzung der erforderlichen rechtmäßigen Aufenthaltsdauer von 8 auf 5 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Frist sogar auf 3 Jahre verkürzt werden. Zudem wurde geregelt, dass in Deutschland geborene Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können, wenn ein Elternteil seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig im Land lebt. Auch die doppelte Staatsbürgerschaft wurde ermöglicht.
Unter denjenigen, die 2024 die deutsche Staatsbürgerschaft annahmen, standen Syrer mit 83.150 Personen an erster Stelle, gefolgt von Türken mit 22.525 Personen. Es folgten Iraker mit 13.545, Russen mit 12.980 und Afghanen mit 10.085 Personen. Besonders auffällig war der Anstieg bei russischen Staatsbürgern; während 2023 nur 1.995 russische Staatsbürger die deutsche Staatsbürgerschaft annahmen, stieg diese Zahl 2024 auf 12.980. Die Zahl der türkischen Staatsbürger hat sich mehr als verdoppelt.
Diese Reformen haben den Einbürgerungsprozess für in Deutschland lebende Ausländer beschleunigt und es mehr Menschen ermöglicht, deutsche Staatsbürger zu werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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