Strafanzeige in Istanbul gegen das Assad-Regime
In Istanbul wurde Strafanzeige gegen das gestürzte Regime von Baschar al-Assad erstattet. Die Anzeige bezieht sich auf Menschen, die bei Angriffen in Syrien ums Leben kamen, sowie auf Opfer, die im Sednaya-Gefängnis gefoltert und misshandelt wurden.
In der von den Anwälten Ömer Faruk Karagüzel und Muhammed Kerim Karadağ bei der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eingereichten Strafanzeige wird dargelegt, dass Baschar al-Assad, Asma al-Assad, Maher al-Assad und Ali Mamlouk für die Geschehnisse verantwortlich seien.
In der Anzeige wird ausgeführt, dass bei den Angriffen des Assad-Regimes mehr als 500.000 Menschen, vor allem Frauen und Kinder, ihr Leben verloren haben und Millionen weitere Menschen gewaltsam vertrieben wurden und zu Flüchtlingen geworden sind.
Es wird weiter dargelegt, dass in Syrien Krankenhäuser, Schulen und zivile Wohngebiete gezielt bombardiert wurden. Dies stelle Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar, und aufgrund der Zuständigkeitsregeln des türkischen Strafgesetzbuches sei die Justiz der Republik Türkei befugt, diese Verbrechen zu untersuchen.
In der Anzeige wird betont, dass Tausende Menschen durch das gestürzte Assad-Regime im Sednaya-Gefängnis gefoltert, misshandelt und getötet wurden.
Die Anzeige enthält zudem die Auffassung, dass Baschar al-Assad, Maher al-Assad und weitere Verdächtige die Herstellung und den Handel mit Betäubungsmitteln organisiert sowie an illegalen wirtschaftlichen Aktivitäten teilgenommen hätten, wodurch die Gesundheit der Bevölkerung in der Türkei, in Syrien und in den umliegenden Ländern gefährdet worden sei. Den Verdächtigen wird eine Verantwortung für diese Vorfälle zugeschrieben.
In der Anzeige wird gefordert, die Verdächtigen wegen aller festzustellenden Straftaten zu bestrafen, insbesondere wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", "vorsätzlicher Tötung", "vorsätzlicher Körperverletzung", "Vertreibung oder zwangsweiser Umsiedlung der Bevölkerung", "Freiheitsberaubung oder Entziehung der körperlichen Freiheit unter Verletzung grundlegender Regeln des Völkerrechts", "Folter, Quälerei oder Versklavung", "Freiheitsberaubung", "qualifizierter sexueller Nötigung" sowie "Herstellung und Export von Betäubungsmitteln".
Nachrichtenquelle: AA
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