Tschechischer Senat lehnt Istanbul-Konvention ab
Der tschechische Senat hat die Istanbul-Konvention, die das Land 2016 unterzeichnet hatte, nicht ratifiziert. Eine endgültige Ablehnung des Abkommens hängt nun von der Entscheidung des Abgeordnetenhauses ab.
Wie Euronews Türkçe berichtet, hat der Senat in Tschechien die Istanbul-Konvention, die als internationaler Referenzpunkt im Kampf gegen Gewalt an Frauen gilt, nicht ratifiziert.
Die Vertreter der oberen Parlamentskammer stimmten mit einer knappen Mehrheit von nur zwei Stimmen gegen das Abkommen und reihten Prag damit in die Minderheit der europäischen Länder ein, die das Übereinkommen nicht in ihr nationales Recht integriert haben.
Der konservative Flügel im Land, der sich gegen das Abkommen ausspricht, kritisiert eine Abkehr von den „traditionellen Rollenbildern“ von Mann und Frau in der Gesellschaft und behauptet, dass die Konvention in den Ländern, die sie ratifiziert haben, die Gewalt nicht verringert habe.
BETONUNG EINER "INTERNATIONALEN SCHANDE"
Die Regierung von Ministerpräsident Petr Fiala reagierte auf die Entscheidung des Senats. Fiala erklärte, die Ablehnung werde den Kampf des Landes gegen Gewalt und die bestehenden Gesetze nicht beeinträchtigen, fügte jedoch hinzu, dass für eine künftige Ratifizierung ein breiterer Diskussionsrahmen erforderlich sei. Europaminister Martin Dvorak bezeichnete die Ablehnung der Konvention als eine „internationale Schande“.
TÜRKEI, DIE DAS ABKOMMEN BEHERBERGTE, WAR AUSGETRETEN
Die Entscheidung des Senats bedeutet nicht, dass sich die Tschechische Republik von dem Abkommen zurückzieht, das sie 2016 unterzeichnet hatte. Für diesen Schritt müsste auch das Abgeordnetenhaus die Konvention ablehnen. Es ist jedoch noch nicht absehbar, wann sich die untere Parlamentskammer mit diesem Thema befassen wird.
Das Abkommen, das aufgrund seiner Unterzeichnung in Istanbul im Jahr 2011 als Istanbul-Konvention bekannt ist, wurde vom Europarat und seinen Mitgliedstaaten ausgearbeitet.
Der offizielle Titel lautet „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Der Text erkennt Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung an und deckt verschiedene Formen geschlechtsspezifischer Gewalt ab.
Die Türkei war im Jahr 2021 aus dem Abkommen ausgetreten.
Nachrichtenquelle: 12punto
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